Guten Tag Herr Stender,folgende Möglichkeiten:
a) zunächst könnte per Fernwartung ermittelt werden, warum E-Mails bei Ihnen nicht versendet werden. Das E-Mail-Verfahren an sich ist von der Empfängerseite (Kassen) vorgegeben.b) Sie könnten die Nachweise ausdrucken und ausnahmsweise an die Kassen faxen.c) Von einem anderen PC mit Internetanschluss kann im Internet SV.net aufgerufen werden und dann in den Formularen die Daten manuell eingegeben werden (viele Felder, viel Arbeit).d) Sie könnten die Daten an den Support senden unter Hilfe und diesen bitten, die Nachweise ausnahmsweise von hier zu schicken (für den Empfänger kein Unterschied).
e) als letzter Punkt, der nicht der 'Letzte' ist: Abbuchungaufträge zurücknehmen! Wenn Sie die Überweisungen selbst durchführen (ggfs. unterstützt mit Datenträgeraustausch -> Extras, Zahlungen anstoßen), dann sind Sie vor Schätzungen geschützt, weil Sie bezahlt haben. Auch der Termine für den Versand der Beitragsnachweise verliert an Bedeutung. Es ist der Termin des Zahlungseingangs, worauf es ankommt.
Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen
Hallo,haben Sie Recht: man kann nicht alle über einen Kamm scheren!Das macht die Lohnabrechnung so 'spannend' und Erläuterungen wie in diesem Forum werden wegen der Verschiedenheit der Fälle unerlässlich.Freundliche Grüße und schönen FeierabendUlrich Bohnen
....hab die Grüße vergessen - soviel Zeit sollte sein! Also
liebe Grüße und einen schönen Wochenstart!
Christiane Nettler
Hallo Herr Bohnen,
ich widerspreche Ihnen ja sehr umgern - aber hinsichtlich des Vorschlags "Abbuchungsauftrag zurücknehmen und überweisen" habe ich einige Einwände, weil dies nur noch mehr Arbeit nach sich zieht.
Wir lassen die Beiträge abbuchen, damit wir a) nicht in Verzug geraten und b) bei Nichtsendung der BN kein Verzug entsteht und notfalls Schätzbeiträge abgebucht werden können. Schätzbeiträge sind immer noch besser als Verzugszinsen u.ä. Fängt man jetzt an, die Einzugsermächtigungen aufzuheben und selbst zu überweisen, kann man sicher sein, dass 50% der Kassen das nicht mitbekommen und trotzdem abbuchen. Natürlich kann man die unberechtigten Abbuchungen zurückgehen lassen - macht aber Arbeit. Dann muß man für den nächsten Monat die Einzugsermächtigungen erneut erteilen - per Fax, manchmal geht es auch telefonisch - macht Arbeit. bei über 20 Kassen ist das kein Pappenstiel. Für Lohnbuchhaltung mit 1- 2 Kassen sieht das natürlich anders aus.
Hallo,E-Mail-Versand, EMail-Programm: Fragen hierzu sind am besten im Rahmen der technischen Beratung und der Fernwarung zu klären (hier nur der Hinweis auf die 'Einstellungen für die Datenübertragung' 'EMail' unter 'Stammdaten'). Zuviele mögliche Ursachen, um Präzises dazu sagen zu können.In diesem Fall geht es jetzt wieder ...Inhaltlich ist folgendes zu bestätigen:Geht also bei einer Krankenkasse eine Zahlung ein, ohne dass ein Beitragsnachweis vorliegt, geht diese erst mal von dieser Summe aus.Durch rechtzeitige Überweisung der Beiträge / Fehlen eines Abbuchungsauftrags hat der Beitragsnachweis nur noch die Funktion einer Kontrollnachricht.Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen