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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Maike Voß
Verfasst am 02.06.2010 um 12:43 Uhr

Hallo Frau Drechsler,
bitte die Daten an den Support senden.
Herzliche Grüße
Maike Voß
LohnFix Team

Annett Drechsel
Verfasst am 02.06.2010 um 12:25 Uhr
Hallo,
der Versand der ELENA-Meldungen hat nur zum Teil geklappt.
1. Fehler: Der Monat wurde nicht gebucht! Er wurde aber gebucht und es liegt auch keine Berichtigung vor.
2. Fehler: Für diesen Monat wurden die Daten schon erzeugt. -> die Daten liegen aber nicht zum Versand bereit! Warum?
3. Aber das wurde ja oben schon geschrieben, statt zB 4 Mitarbeiter nur 3 gemeldet - ich denke da wurden die Lohnabrechnungen berichtigt und der Versand erfolgt hoffentlich später.
Gibt es für die Fehler 1 und 2 auch irgendwelche Berichtigungsmöglichkeiten?
Viele Grüße und danke schon einmal
Annett Drechsel
karmann
Verfasst am 31.05.2010 um 15:47 Uhr
Christiane Nettler hat folgendes geschrieben:

Hallo Herr Karmann,
bei unserer BG zumindest gibt es die Option, sich als GF/Ges.  von der Zwangsversicherung befreien zu lassen.
MfG Christiane Nettler

Hallo Frau Nettler
Danke für die Info.
MfG Karmann

Anke Frank
Verfasst am 31.05.2010 um 13:30 Uhr
Hallo, Herr Karmann, hallo Frau Nettler,
Dank für die Hinweise. Zu den GS/GF und Mitgliedschaft BG: Tatsächlich hätte ich das eingrenzen müssen. Pro BG geht aus den Satzungen, ergo Erläuterungen zur Beitragspflicht hervor, wie diese zu behandeln sind. In der Regel (ich habe noch keine BG gehabt, bei der das anders lief) sind diese GS/GF befreit und können sich mitversichern. Dann werden allerdings in der Regel feste Bemessungsgrundlagen (wie für den Unternehmer insgesamt) zugrunde gelegt.
Ich bin auch davon ausgegangen, dass der Schlüssel 190 für diese GS/GF (beherrschend) zumindest in den für mich relevanten Fällen (nicht versichert) nicht gilt.
Und für den Prüfungsfall werde ich die Unterlagen erstmal digital archivieren und dann als CD gegebenenfalls ausgeben. Mich hat nur diese immense Menge Papier abgeschreckt. Aber wenn ich es mir recht überlege, soll dieser Elena-Mist ja nur für die Behörden im Bedarfsfall abrufbar sein, bei denen der AN entsprechende Anträge stellt, ersatzweise für bisher vom AG schriftlich auszufüllende Antragsteile (Verdienstbescheinigungen für den AN). Diese Unterlagen wurden bisher ja auch nicht geprüft. Und in einem zertifizierten Programm ist diesbezüglich nichts manipulierbar. Also sollte sich die Prüfungsrelevanz erübrigen. Geprüft werden doch die Unterlagen, auf denen diese Elena-Meldung basiert. Aber glaubt uns das wieder jemand von den Kontroll-Junkies?
Gruß
Anke Frank
Christiane Nettler
Verfasst am 31.05.2010 um 12:29 Uhr

Hallo Herr Karmann,
bei unserer BG zumindest gibt es die Option, sich als GF/Ges.  von der Zwangsversicherung befreien zu lassen.
MfG Christiane Nettler