Hallo,in solchen Fällen muss die Krankenkasse Auskunft geben, dafür werden diese ja auch von Ihnen bezahlt. Wir würden Sie bitten, die Daten mal an den Support zu senden, damit wir hier vor Ort prüfen können, warum bei Ihnen in jedem Monat eine 54ziger Meldung erzeugt wird.Herzliche GrüßeLohnFix TeamMaike Voß
Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer wird jeden Monat eine DEÜV-Meldung mit Meldegrund 54 erzeugt.
Das Statusfeststellungsverfahren wurde inzwischen abgeschlossen und keine SV-Versicherungspflicht (außer U1 und U2) festgestellt.
Muss hier nach Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens die Schaltfläche "Gesellschafter-Geschäftsführer" in "leer" geändert werden, um diese Meldung zu unterdrücken? Oder muss die Meldung wirklich jeden Monat abgegeben werden (oder nur solange, wie das Statusfeststellungsverfahren läuft)?
Viele Grüße
Michael Stender