Guten Tag Frau Schultheiß,
die Kontennummern der Buchungsliste können in den Firmenstammdaten auf SKR03 oder SKR04 oder -81 (Ärzte) eingestellt werden. Hiervon abweichende Verbuchung könnte bei der Fibu-Buchung vom Bearbeiter selbst vorgenommen werden, die Transformation ist ihm überlassen, die Euro-Werte liegen ja vor. Warum überhaupt vermögendswirksame Leistungen vwL als getrennter Posten verbucht wird, außer aus Gründen der Tradition, ist hier nicht klar. Für Nennung des guten Grundes setzen wir gerne einen Preis aus (etwa freie und nicht begrenzte Auswahl im Linzer Cafe Leber). Aus hiesiger Sicht sind vwL in einer GuV genauso Arbeitskosten wie 'Lohn und Gehalt'.
Eine Trennung von Lohn und Gehalt ist heute überholt. Es gab mal eine Trennung von Arbeiterlohn und Angestelltengehalt. Das ist nicht mehr gängig. Die Frage bleibt dann, warum eine solche Aufgliederung, die nicht mehr zeitgemäß ist, wiedereingeführt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |