Hallo Herr Winkhaus und Herr Karmann, danke für den Hinweis. Während die Lohnsteuerbescheinigung seit 4 Jahren nur noch elektronisch übertragen werden kann (davor auf der LStKarte eingetragen), wurde und wird die LStKarte zunächst weiterhin in Papierform an die Arbeitnehmer verteilt. Die Absicht der elektronischen Karte ist seitens der Ämter vorhanden aber noch nicht umsetzbar, weil der Übertragungsweg vom Finanzamt zum Arbeitgeber noch nicht herstellbar ist, zumindest nicht fehlerfrei herstellbar. Insofern wird es die bisherigen LStKarten noch eine Zeitlang geben. Über diese und die Änderungen in einigen anderen Gebieten erstellen wir einen Info-Brief, damit alle auf gleichen Informationsstand sind und die eine oder andere Änderungsnachricht mit ihrem Zeitablauf so dargestellt wird, wie es sich voraussichtlich entwickeln wird.Bis spätestens zum Infobrief, mit freundlichen Grüßen: Ulrich Bohnen
Korrektur:Die LSt-Karten von Anfang 2010 sollen einfach weiter gelten. Für Berufseinsteiger ohne LStKarte aus dem Vorjahr gilt Steuerklasse I.
Ab 2012 wird die Lohnsteuerkarte ganz entfallen. Die bislang darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Religion usw) hat der Arbeitgeber ab 2012 elektronisch abzurufen (sog. ELStAM-Verfahren). Dies geschieht über LohnFix-MeldeFix :-) Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnenvgl. http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/091015__Steuerkarte.html
Hallo Herr Winkhaus
hier meine InfoÜber 40 Millionen Lohnsteuerkarten aus Papier stellen die Gemeinden jedes Jahr aus. 2010 endet diese Ausgabe, denn ab nächstem Jahr sollte eigentlich ein elektronisches Verfahren (ELStAM - steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) die Papierkarte ablösen. Da ELStAM sich jedoch verzögert, müssen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten 2010 weiter aufbewahren.
Im Rahmen von ELStAM soll eine Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern alle relevanten Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber elektronisch bereit stellen. Da das neue System jedoch erst 2012 einsatzbereit ist, bleibt die Lohnsteuerkarte 2010 auch für das Übergangsjahr 2011 gültig. Arbeitgeber sollten die Karte daher nicht vernichten.
Im nächsten Jahr ist das Finanzamt für alle Änderungen und Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte zuständig. Neben einigen Übergangsregelungen stellt das Finanzamt auf Antrag auch eine Bescheinigung für Beschäftigte aus, die bisher noch keine Lohnsteuerkarte besitzen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie 2011 zum ersten Mal eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung aufnehmen.
Weitere Informationen zu ELStAM finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.
MfGKarmann