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Themen: 165

Thema: Elstam-Änderungsliste vergessen abzuholen

1563 mal gelesen   1563 mal gelesen
Christiane Nettler
Verfasst am 09.03.2016 um 10:53 Uhr
Hallo allerseits,

beim Abholen der Februar-Änderungsliste für Elstam ist mir aufgefallen, dass ich offenbar die Abholung für Januar vergessen habe.
Frage: Erscheinen die nicht abgeholten Änderungen automatisch in der nächsten Liste?
In den Elstaminfos vom FA steht sowas natürlich nicht drin....

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Nettler
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 11.03.2016 um 12:04 Uhr
Guten Tag Frau Nettler,

die ELStAM-Änderungsliste muss nicht monatlich angefordert werden.
Wenn sie aber angefordert wurde, dann muss die Antwort hierzu auch abgeholt und eingespielt werden. Das geschieht automatisch, wenn Sie das Sendeprotokoll abholen. Es besteht normalerweise kein weiterer Handlungsbedarf als:
- Änderungsliste anfordern (unter Berichte I, Elstam)
- mit MeldeFix diese Anforderung absenden.
- das Protokoll hierzu nach ein bis zwei Tagen abholen

Wenn Sie im Februar die Änderungsliste anfordern, nachdem in einem oder mehreren Vormonaten die Liste nicht angefordert wurde, dann enthält die Antwort alle Änderungen, die seither angefallen sind.


Exkurs zu Elstam:
Der einfache und sichere Weg wäre gewesen: Arbeitgeber übergibt die Steuer-IDs (gerne mit AN-Eintrittsdatum), zu denen er dann die Steuermerkmale der Arbeitnehmer erhält: Das ist einfach, klar und und vor allem ein Meldeverfahren mit sicheren Informationen.

Stattdessen nennt der Arbeitgeber seine eigene Steuernummer (die kann sich leider ändern), zu der er nur einmal bei Anmeldung der Arbeitnehmer die Steuermerkmale erhält, danach wird nur eine Änderungsliste geliefert (meist: 'keine Änderung in den Merkmalen'). Das ist ein hoch-fehleranfälliger Weg. Tritt einmal eine Verstellung ein (etwa: eine Liste mit Änderungen ist verloren gegangen), dann geht ein aufwändiges Supportverfahren los: ummelden oder abmelden und anmelden, um die tatsächlichen Merkmale an die Stelle zu holen, die sie zwingend braucht.
Das Elstam-Verfahren setzt die Arbeitgeberseite in eine "Holschuld" ein, statt die Finanzverwaltung in einer "Bringschuld" zu belassen.


Im Ergebnis treten immer wieder Fälle auf zB hier, in denen nach der Stimmigkeit von Steuermerkmalen gefragt wird. Wenn sich die Anwenderin dann nicht bei uns meldet und auch sonst nicht erreichbar ist: Durch Zuruf im Forum lassen sich Abweichungen von diffizilen Abläufe nicht beurteilen und nicht heilen. Was uns sonst mit relativ hohem zeitlichen Aufwand m.W. immer gelingt.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen