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Hier finden Sie Beiträge die Älter sind als 5 Tage. Datenübertragung - MeldeFix
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Themen: 165

Thema: SV-Meldefix - Ausfall des Internet-Zuganges

3316 mal gelesen   3316 mal gelesen
Michael Stender
Verfasst am 22.07.2009 um 11:51 Uhr

Hallo,

mir brennt eine technische Frage auf den Nägeln. Welche technischen Möglichkeiten bestehen, mit Meldefix erzeugte Emails, die wegen Störung des Internet-Zuganges nicht versendet wurden, anderweitig zu versenden?

Werden irgendwo Dateien auf der Festplatte erstellt, die auf einen Speicherstift kopiert werden könnten?

Könnte man diese auch über eine fremde Email-Adresse versenden? Evtl. auch über Webbrowser auf die eigene Email-Adresse zugrifen?

Kann man Krankenkassen in solchen Fällen "ruhigstellen", damit es nicht zu einer bösen Schätzung mit Nebenforderungen kommt?

Für Lösungsmöglichkeiten wäre ich dankbar.

MfG

Michael Stender

Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 22.07.2009 um 13:07 Uhr

Guten Tag Herr Stender,

folgende Möglichkeiten:

a) zunächst könnte per Fernwartung ermittelt werden, warum E-Mails bei Ihnen nicht versendet werden. Das E-Mail-Verfahren an sich ist von der Empfängerseite (Kassen) vorgegeben.

b) Sie könnten die Nachweise ausdrucken und ausnahmsweise an die Kassen faxen.

c) Von einem anderen PC mit Internetanschluss kann im Internet SV.net aufgerufen werden und dann in den Formularen die Daten manuell eingegeben werden (viele Felder, viel Arbeit).

d) Sie könnten die Daten an den Support senden unter Hilfe und diesen bitten, die Nachweise ausnahmsweise von hier zu schicken (für den Empfänger kein Unterschied).

e) als letzter Punkt, der nicht der 'Letzte' ist: Abbuchungaufträge zurücknehmen!  Wenn Sie die Überweisungen selbst durchführen (ggfs. unterstützt mit Datenträgeraustausch -> Extras, Zahlungen anstoßen), dann sind Sie vor Schätzungen geschützt, weil Sie bezahlt haben. Auch der Termine für den Versand der Beitragsnachweise verliert an Bedeutung. Es ist der Termin des Zahlungseingangs, worauf es ankommt.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Christiane Nettler
Verfasst am 22.07.2009 um 13:21 Uhr

Hmmmm, das mit der Fernwartung ist so eine Sache, wenn das Internet nicht geht....

Also ich hab Herrn Stender so verstanden, dass eben ein PC OHNE Internetverbindung das Problem auslöst.

Für mich gäbe es zwei Möglichkeiten:

Nachweise ausdrucken und faxen, wie Herr Bohnen schon sagte.

Oder: Lohnfix auf einem zweiten internetfähigen PC installieren, das Lohnfix-Datenverzeichnis per Stick rüberkopieren und von dort versenden. Nicht vergessen, hinterher das (veränderte) Datenverzeichnis wieder zurück zu kopieren! Das klingt zwar erstmal aufwendig, ist aber halb so wild. 25 Beitragsnachweise faxen dauert länger. :-)

MfG Christiane Nettler

Michael Stender
Verfasst am 22.07.2009 um 13:44 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Geht also bei einer Krankenkasse eine Zahlung ein, ohne dass ein Beitragsnachweis vorliegt, geht diese erst mal von dieser Summe aus.

Der Vorschlag von Christiane Nettler scheint der interessanteste zu sein. Muss dafür auf dem anderen PC erst die passende Email-Adresse im Thunderbird eingerichtet sein oder steuert Meldefix sofort über das Internet den Mailserver des Providers an, ohne sich Daten aus dem Email-Programm (z.B. das Passwort) zu holen?

MfG

Michael Stender

 

Christiane Nettler
Verfasst am 24.07.2009 um 11:26 Uhr

Hallo Herr Stender,

ich glaube, es funktioniert auch ohne weitere Einrichtungsmaßnahmen.  Bin aber nicht sicher. Vielleicht sagt Herr Bohnen noch etwas dazu???

Ansonsten - Versuch macht kluch. Sie könnten das ja einfach mal (ohne Notfall) testen. :-)

MfG

Christiane Nettler

Michael Stender
Verfasst am 25.07.2009 um 13:35 Uhr
Vielen Dank!

Der Internet-Zugang funktioniert wieder. Aber man weiß ja nicht, ob das nochmal passieren kann.

MfG
Michael Stender
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 25.07.2009 um 14:17 Uhr

Hallo,

E-Mail-Versand, EMail-Programm: Fragen hierzu sind am besten im Rahmen der technischen Beratung und der Fernwarung zu klären (hier nur der Hinweis auf die 'Einstellungen für die Datenübertragung' 'EMail' unter 'Stammdaten'). Zuviele mögliche Ursachen, um Präzises dazu sagen zu können.

In diesem Fall geht es jetzt wieder ...

Inhaltlich ist folgendes zu bestätigen:
Geht also bei einer Krankenkasse eine Zahlung ein, ohne dass ein Beitragsnachweis vorliegt, geht diese erst mal von dieser Summe aus.
Durch rechtzeitige Überweisung der Beiträge / Fehlen eines Abbuchungsauftrags hat der Beitragsnachweis nur noch die Funktion einer Kontrollnachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Christiane Nettler
Verfasst am 27.07.2009 um 11:28 Uhr

Hallo Herr Bohnen,

ich widerspreche Ihnen ja sehr umgern - aber hinsichtlich des Vorschlags "Abbuchungsauftrag zurücknehmen und überweisen" habe ich einige Einwände, weil dies nur noch mehr Arbeit nach sich zieht.

Wir lassen die Beiträge abbuchen, damit wir a) nicht in Verzug geraten und b) bei Nichtsendung der BN kein Verzug entsteht und notfalls Schätzbeiträge abgebucht werden können. Schätzbeiträge sind immer noch besser als Verzugszinsen u.ä.  Fängt man jetzt an, die Einzugsermächtigungen aufzuheben und selbst zu überweisen, kann man sicher sein, dass 50% der Kassen das nicht mitbekommen und trotzdem abbuchen. Natürlich kann man die unberechtigten Abbuchungen zurückgehen lassen - macht aber Arbeit. Dann muß man für den nächsten Monat die Einzugsermächtigungen erneut erteilen - per Fax, manchmal geht es auch telefonisch - macht Arbeit. bei über 20 Kassen ist das kein Pappenstiel.  Für Lohnbuchhaltung mit 1- 2 Kassen sieht das natürlich anders aus.

Christiane Nettler
Verfasst am 27.07.2009 um 11:36 Uhr

....hab die Grüße vergessen - soviel Zeit sollte sein! Also

liebe Grüße und einen schönen Wochenstart!

Christiane Nettler

Ulrich Bohnen
Verfasst am 27.07.2009 um 15:56 Uhr

Hallo,

haben Sie Recht: man kann nicht alle über einen Kamm scheren!
Das macht die Lohnabrechnung so 'spannend' und Erläuterungen wie in diesem Forum werden wegen der Verschiedenheit der Fälle unerlässlich.

Freundliche Grüße und schönen Feierabend
Ulrich Bohnen