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Themen: 165

Thema: 54-er Meldung bei Gesellschafter-Geschäftsführer

2448 mal gelesen   2448 mal gelesen
Michael Stender
Verfasst am 08.11.2010 um 11:23 Uhr

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer wird jeden Monat eine DEÜV-Meldung mit Meldegrund 54 erzeugt.

Das Statusfeststellungsverfahren wurde inzwischen abgeschlossen und keine SV-Versicherungspflicht (außer U1 und U2) festgestellt.

Muss hier nach Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens die Schaltfläche "Gesellschafter-Geschäftsführer" in "leer" geändert werden, um diese Meldung zu unterdrücken? Oder muss die Meldung wirklich jeden Monat abgegeben werden (oder nur solange, wie das Statusfeststellungsverfahren läuft)?

Viele Grüße

Michael Stender

Maike Voß
Verfasst am 09.11.2010 um 15:49 Uhr

Hallo,
in solchen Fällen muss die Krankenkasse Auskunft geben, dafür werden diese ja auch von Ihnen bezahlt. Wir würden Sie bitten, die Daten mal an den Support zu senden, damit wir hier vor Ort prüfen können, warum bei Ihnen in jedem Monat eine 54ziger Meldung  erzeugt wird.
Herzliche Grüße
LohnFix Team
Maike Voß

Michael Stender
Verfasst am 20.11.2010 um 17:52 Uhr
Danke,

mittlerweile habe ich selbst herausbekommen, dass die Meldung nicht mehr ausgegeben wird, wenn der Schalter "Gesellschafter-Geschäftsführer" nicht mehr gesetzt wird.

Offensichtlich muss dieser Schalter nur solange gesetzt bleiben, wie das Statusfeststellungsverfahren noch andauert und nach Bescheiderteilung gelöscht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stender