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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 851

Thema: Krankenkassenwechsel, Korrektur des abgerechneten Monats

3348 mal gelesen   3348 mal gelesen
M.Leicht
Verfasst am 30.05.2016 um 18:52 Uhr

Hallo,

habe leider heute erst durch eine Mitgliedsbescheinigung erfahren, dass ein MA einen Krankenkassenwechsel zur Barmer zum 1.5.16 vorgenommen hat.

Ich habe die Abrechnung Mai storniert, die neue Krankenkasse angelegt und ensprechend neu gebucht.

Wie kann ich sofort eine Meldung der fälligen Beiträge an die neue KK erzeugen?

Die "korrigierten" Werte erscheinen nun alle im Folgemonat Juni, den ich ja noch nicht abschließen kann, andererseits möchte die Barmer den Beitragsnachweis Mai zugesandt bekommen.

 

Viele Grüße
M. Leicht

Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 31.05.2016 um 11:39 Uhr

Hallo,

habe leider heute erst durch Mitgliedsbescheinigung erfahren, dass MA einen Krankenkassenwechsel zur Barmer zum 1.5.16 vorgenommen hat. Habe die Abrechnung Mai storniert und neue Krankenkasse eingegeben, sowie neu gebucht.

Heute ist der 31. Mai.  Wenn im Mai die Mai-Abrechnung storniert wird, dann ist der Teil 'Storno liegt vor' hausgemacht. Der Ablauf kann an zwei Stellen vom Anwender anders geregelt werden. "Monat abschließen" oder 'Monat wieder auf 'in Bearbeitung' setzen.
Die Ursache im Hintergrunde der Problematik ist aber die die Vorfälligkeit der SV-Beiträge. 

Wie kann ich sofort eine Meldung  der fälligen Beiträge an die neue KK erzeugen?

"Korrektur-Kassennachweise" gibt es seit 2014 grundsätzlich nicht mehr. In LohnFix hat es diesen nie gegeben, weil die Stornierung die Korrektur beinhaltet und doppelte Korrektur (Storno + Korrekturnachweis) in die Irre führen würde.

Die "korrigierten" Werte erscheinen nun alle im Folgemonat Juni, den ich ja noch nicht abschließen kann, andererseits möchte die Barmer den Beitragsnachweis Mai.

Das Stornoverfahren ist von den Kassen selbst vorgeschrieben, die Einhaltung wird über die Zertifzierung kontrolliert. Daran sind die Kassen natürlich auch gebunden. Evtl. abweichende Auskünfte sollten schriftlich gegeben werden. Die Schriftform der Auskunft wird idR nicht gegeben, ergo kommt einem mdl. Zuruf keine maßgebliche Wirkung zu.

Das passende Vorgehen kann im Einzelfall variieren zB die Frage: sind die SV-Beiträge von der anderen Kasse eingezogen / ist ein Nachweis abgegeben?
Im Falle einer solchen Situation mit vielen Einflussfaktoren ist es sehr sinnvoll, mit unserem Support in Kontakt zu treten.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

M.Leicht
Verfasst am 31.05.2016 um 12:04 Uhr

Hallo liebes Tem,

vielen Dank für die Unterstützung per Teamviewer! und den hervorragenden technischen und sachlichen Support.
*****

Liebe Grüße,
M. Leicht