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Allgemeine Fragen und Anregungen zu LohnFix
Themen: 851

Thema: Flüchtling ohne Krankenkasse

2062 mal gelesen   2062 mal gelesen
Christiane Nettler
Verfasst am 24.10.2016 um 13:13 Uhr
Guten Tag,
ich habe heute ein Problem mit folgendem Fall:
Ich muß einen Praktikanten ohne Entgelt abrechnen. Nun hat der Mann Flüchtlingsstatus, keine Krankenkasse.
Medizinische (Notfall)Behandlung findet auf Krankenschein vom Sozialamt statt.
Ich schlüssele also: Beitragsgruppe 0000 und Personengruppe 190
Jedoch verlangt das Programm eine Krankenkasse. Minijobzentrale will es nicht, was ich auf Grund der Beitragsgruppe genommen hätte.
Und nu? Nehme ich irgendeine Kasse, wird vermutlich eine Meldung erstellt, die auch bei der Kasse zu Verwirrung führt.
Hat jemand eine Lösung?

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Nettler
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 24.10.2016 um 15:24 Uhr
Hallo Frau Nettler,

die Frage habe ich soeben ich an unseren SV-Berater weitergeleitet ...

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen
holthaus
Verfasst am 26.10.2016 um 11:43 Uhr
Frage: Warum soll denn für einen AN ohne Bezüge eine Abrechnung erstellt werden?
MfG F.Holthaus
LohnFix
Verfasst am 26.10.2016 um 12:40 Uhr

Hallo,

unser SV-Berater gibt folgende Auskunft:

Es wird eine Krankenkasse nach eigener Wahl ausgewählt. Die SV-rechtliche Beurteilung sollte mit dieser Kasse abgestimmt sein. Die arbeitsrechtlichen Genehmigungen vom Arbeitsamt müssen vorliegen, worauf hier nur am Rande hingewiesen wird.

Die Meldung mit PersGruppe 190 ist nur für die Unfallversicherung von Relevanz.  Die Krankenkasse fungiert als Annahmestelle für die SV-Meldungen, die an die UV gehen.

Herzliche Grüße sendet Ihnen
Ihr LohnFix-Team

holthaus
Verfasst am 26.10.2016 um 12:50 Uhr
danke, man lernt ja nie aus. An die UV habe ich nicht gedacht.
MfG, Holthaus
Christiane Nettler
Verfasst am 26.10.2016 um 13:27 Uhr
Hallo,
ja - Herr Bohnen hat es ja schon geschrieben - die Unfallversicherung muß sein.
Bin mal gespannt, wie die Kasse mit der Meldung klarkommt.....

Die arbeitsrechtlichen Genehmigungen vom Arbeitsamt müssen vorliegen
Jep,  und das ist auch genau der Grund, weshalb wir noch keinen Lohn zahlen dürfen, selbst wenn wir wollten.
3 Wochen Bearbeitungszeit für  Arbeitserlaubnisse -  sowas finden Ämter "zügig"!

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Nettler
Christiane Nettler
Verfasst am 01.12.2016 um 11:14 Uhr
Hallo,
kurzer Nachtrag:
SV-Schlüssel 0000 und PGR 190 war für die Kasse kein Problem, haben auf Anhieb die Konstellation verstanden.
MfG Christiane Nettler