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Die letzten 5 Antworten:
Christiane Nettler
Verfasst am 26.02.2014 um 11:06 Uhr
Guten Morgen,
habe das gleiche Problem. Eine 58-er Meldung, die überflüssig geworden ist, aber noch im Posteingang steht und verarbeitet werden möchte.
Die Krankenkasse weigert sich, eine entsprechende Stornomeldung zu schicken. Begründung: Ich hätte mit meiner Stornomeldung an die Kasse unsere Firmendaten "rausgenommen", so könne man uns nicht mehr erreichen.... Sie könnten mir stattdessen aber einen Brief schreiben, wurde mir angeboten....
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Nettler
LohnFix-Team
Verfasst am 11.02.2014 um 11:09 Uhr
Guten Tag,
Ihre Frage:
Laut Kasse kann ich die Meldung ignorieren. Kann ich selbst diese Meldung im Posteingang irgendwie löschen oder wird diese nach Abschluß des nächsten Monats korrigiert?
Hier die Rückmeldung unseres SV-Beraters:
In diesem Fall ist die Krankenkasse gefordert, eine Stornierung der Anforderung der Monatsmeldung zu erstellen.
Herzliche Grüße, Maike Voß, LohnFix-Team
Autohaus Grieb
Verfasst am 11.02.2014 um 10:34 Uhr
Hallo Herr Bohnen,
danke für Ihre Erläuterungen.
Die "Beschäftigungstherapie" hat wieder mal funktioniert!
Die ELSTAM Daten sind zum Glück korrekt angekommern.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Grieb
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 10.02.2014 um 16:22 Uhr
Guten Tag im Autohaus Grieb,
Ihr Fall ist ein Beispiel für Meldechaos, in das Arbeitgeber ohne eigenes Zutun geraten können.
Beschäftigung beim vorhierigen Arbeitgeber bis 15. Januar. Dieser erzeugt ordnungsgemäß die Abmeldung mit Meldegrund 30 und hat 6 Wochen Zeit, die Abmeldung zu versenden. Das macht Sinn, evtl. sind noch Abrechnungsfragen offen.
Sie melden zum 16. Januar an. Für den Computer der Krankenkasse liegt damit Mehrfachbeschäftigung vor, die ihn veranlasst, 58er Meldungen von beiden Arbeitgebern anzufordern mit späteren elektronischen Rückmeldungen zur Berechnung der SV-Beiträge aus Mehrfachbeschäftigung. Die liegt gar nicht vor, und deswegen sollten die 58er Meldungen frühestens 8 Wochen nach einer Anmeldung angefordert werden. Daran hat sich die Krankenkasse hier nicht gehalten. Arbeitgeber haben viel zu viel Zeit und müssen beschäftigt werden.
Unter Optionen, Posteingang, können die 58er Meldungen automatisch verarbeitet werden. Diese werden nach dem Einlesen solange erzeugt bis das Ende der Meldepflicht '58' elektronisch gemeldet und eingelesen wird.
Dass wir einen Schalter zum Löschen der Anforderung anbieten, sehe ich momentan nicht. Es ist ja kein geringer Eingriff in den Ablauf automatischer Meldungen, diese zu löschen. Aber ich lege die Frage unserem SV-Berater vor, ob ein Löschen nicht die beste Option sei.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen
PS Wenn Sie jetzt noch Elstam-Werte abholen und der vorherige Arbeitgeber hatte Elstam angemeldet aber nicht gleich nach Austritt abgemeldet, dann erhalten Sie Steuerklasse 6 für den Arbeitnehmer zurückgemeldet.
Autohaus Grieb
Verfasst am 10.02.2014 um 10:34 Uhr
Liebes Lohn Fix Team,
ich bekomme eine Meldung im Posteingang das ich für einen neuen Mitarbeiter der am 16.01.14 bei uns angefangen hat eine 58er Meldung abzugeben habe. Mitteilung über weitere beitragspflichtige Einnahmen. Nach Rückfrage bei der Kasse stellte sich heraus das es eine Überschneidung der Meldungen mit seinem alten Arbeitgeber gab. Laut Kasse kann ich die Meldung ignorieren. Kann ich selbst diese Meldung im Posteingang irgendwie löschen oder wird diese nach Abschluß des nächsten Monats korrigiert?
Im Voraus besten Dank
Mit freundlichen Grüßen
E.Grieb
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