Von Herrn Hurnik - Bundesministerium für Arbeit und Soziales - haben die Softwarehersteller am 22.11. die folgenden Information erhalten: "Das BMAS wird das federführende Ministerium für ELENA (Anmerkung: das BMAS hat schon die Zuständigkeit für alle anderen SV-Datenübertragungen). Das Abrufverfahren wird um 2 Jahre aufgeschoben, die Meldeverpflichtung der Arbeitgeber für ELENA bleibt bestehen. Ende dieser Woche gibt es ein Treffen zwischen BMAS, ZSS und BA für den weiteren Zeitplan. Die Meldung der Daten Kündigung/Entlassung wird in jedem Fall aufgeschoben."
Ergebnis: Per heute bleibt die Verpflichtung zur Meldung der Elenadaten formal weiterbestehen, noch keine Änderung in diesem Punkt.
Hinweis: in LohnFix ist die Elenadatenmeldung eine Option, keine programmseitige Verpflichtung hierzu.