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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Christiane Nettler
Verfasst am 13.02.2009 um 15:36 Uhr

..Nachtrag! Mitten im Monat kann man die Steuerklasse natürlich nicht ändern. Da bedarf es eines Kunstgriffs wie: zweite Personalnummer oder so. Aber dazu sollten sich lieber die Entwickler äußern, bevor ich hier Unsinn erzähle!

MfG

Christiane Nettler

Christiane Nettler
Verfasst am 13.02.2009 um 15:32 Uhr

Hallo,

ja, man kann. Vorab aber mal: Auch Minijobs können über Lohnsteuerkarte laufen, dann entfallen die 2% Pauschalsteuer für den AG. In diesem Fall wird natürlich auch der Minijob-Zeitraum in der Lohnsteuerbescheinigung erfaßt und ausgewiesen, das ist korrekt so.

Sollte aus irgendwelchen Gründen der Minijob nicht über Steuerkarte laufen - dann müßte eine Korrektur der entsprechenden Abrechnungsmonate erfolgen mit entsprechender Umstellung in den Stammdaten (Steuerklasse). Die dann veränderte Steuermeldung kann normal versendet werden und "überschreibt" die alte Meldung.

MfG

Christiane Nettler

Klaus Schmücker
Verfasst am 13.02.2009 um 11:00 Uhr
Ich habe aus Lohnfix die Lohnsteuerbescheinigung übertragen, das Ereginisprotokoll abgeholt, Bescheinigung ausgedruckt und dem Arbeitnehmer ausgehändigt. Dieser weist mich nun darauf hin, dass er ab 16.11.2008 nur als Minijob gearbeitet hat (Winterzeit = nix los bei uns). Als Beschäftigungszeitraum steht aber 01.01.-31.12.08 eingetragen. Kann ich diesen Zeitraum ändern, so dass ich die Daten neu übertragen kann.
mfg aus dem Sauerland
Klaus Schmücker