..Nachtrag! Mitten im Monat kann man die Steuerklasse natürlich nicht ändern. Da bedarf es eines Kunstgriffs wie: zweite Personalnummer oder so. Aber dazu sollten sich lieber die Entwickler äußern, bevor ich hier Unsinn erzähle!
MfG
Christiane Nettler
Hallo,
ja, man kann. Vorab aber mal: Auch Minijobs können über Lohnsteuerkarte laufen, dann entfallen die 2% Pauschalsteuer für den AG. In diesem Fall wird natürlich auch der Minijob-Zeitraum in der Lohnsteuerbescheinigung erfaßt und ausgewiesen, das ist korrekt so.
Sollte aus irgendwelchen Gründen der Minijob nicht über Steuerkarte laufen - dann müßte eine Korrektur der entsprechenden Abrechnungsmonate erfolgen mit entsprechender Umstellung in den Stammdaten (Steuerklasse). Die dann veränderte Steuermeldung kann normal versendet werden und "überschreibt" die alte Meldung.