Sehr geehrter Herr Seitz,nicht verunsichern lassen: klar rechnen Sie in der Verdienstabrechnung genau ab, bei Ihnen mit Stundenlöhnern ist es dann auch stundengenau. Die Unsicherheit resultiert aus der KUG-Liste mit der Stundenspalte:Die Stundenspalte 3 dient nicht der Berechnung des KUG-Ausfallgeldes in Spalte 10 (um genau zu sein: abgesehen von einer Ausnahme, was in einem gesonderten Kapitel 'Kuriosa' dargestellt werden könnte - momentan können wir uns dieses als vernachlässigbar ersparen).Zur Verdeutlichung stelle ich eine Abbildung der Liste bereit: Die Spalte 10 ist die Differenz von 7 und 8 (automatische Berechnung der Leistungssätze in LohnFix), die sich aus 4 und 5 herleiten. Istentgelt und Sollentgelt in den Spalten 4 und 5 kommen direkt aus der Lohnabrechnung, die stundengenau abrechnet (wenn die Lohnart Stundenlohn der Abrechnung zugrundeliegt; eine Stundengenauigkeit monatlich gleicher Gehälter scheidet ohnehin aus).
Der Mitarbeiter des Arbeitsamtes dürfte nichts anderes gemeint haben und falls doch, kann auf Seite 9 der Hinweise des Arbeitsamtes verwiesen werden:"Anzahl der Ausfalltage: Die Agentur für Arbeit benötigt diese Angabe, um plausibel nachvollziehen zu können, ob der aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Sollentgelt (Spalte 4) und dem Istentgelt (Spalte 5) resultierende Entgeltausfall des einzelnen Arbeitnehmers seinem Arbeitsausfall im Kalendermonat entspricht."Aus Ihren Angaben geht die Übereinstimmung sehr plausibel hervor (Zusatz: Spalte 3 könnte auch durch eine Anlage, etwa aus einem Zeiterfassungssystem, ergänzt werden, wenn man es so will). Ergebnis: es gibt keinen Handlungsbedarf.(das soll Erweiterungen in LohnFix nicht ausschließen).
Mit freundlichen Grüßenin Abstimmung mit der Fachredaktion: Ulrich Bohnen
Hallo, also die Info, die wir bei der KUG Prüfung von dem Arbeitsamt Mitarbeiter erhalten haben, ist, dass es stundengenau abgerechnet werden muss!
In unserem Fall mit diesen 8,25 Stunden täglich ist dies schon komplizierter, bzw. eine stundenweise Unterbrechung fast unmöglich da wir nicht auf den entsprechenden Wert kommen.
Es wurde uns auf jedenfall gesagt, dass wenn wir z.b. 32 Stunden Kurzarbeit haben, auch 32 Stunden angemeldet werden müssen, ist ja auch logisch.
Wird es da Programmmäßig eine Verbesserung geben?Mit freundlichen GrüßenWolfgang SeitzWerkzeugbau
Ja dies muss am entsprechenden Tag in den Kalender eingetragen werden (statt z.b. Urlaub -> Kurzarbeit)
Allerdings ist mir dies mit den "einzelnen Stunden" auf den verschiedenen Tagen verteilt noch unschlüssig.
Wolfgang SeitzWerkzeugbau
Prima Frage!!!
Eine Neue dazu: muss das im Kalender eingetragen werden ???
Wir haben ein seperates Zeiterfassungssystem..
A. Stein