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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Christiane Nettler
Verfasst am 11.11.2009 um 12:07 Uhr

Hallo, noch ein Nachtrag dazu: Wenn es um die Auszahlung der "Gutstunden" für einen ausscheidenden MA geht, käme die Lohnart "Einmalzahlung" in Betracht, die selbstverständlich mit SV und Steuern abrechnet.

Dass die 2008 abgerechneten "Gutstunden" nicht sv-pflichtig abgerechnet wurden, kann  nur an der gewählten Lohnart liegen - sowas wie "steuer- und sv-freie Bezüge"? Das müßte doch noch erkennbar sein?

MfG

Christiane Nettler

Urlich Bohnen
Verfasst am 11.11.2009 um 11:58 Uhr

Hallo,

die Lohnart Stundenlohn ist immer voll-SV-pflichtig, egal mit welchem zusätzlichen Kommentar (Gutstunden...) Sie die Lohnart versehen. Da sich auf dem Weg dieses Forums nicht in die Abrechnung sehen lässt, lässt sich auch nicht sagen, welche Eingaben Sie gemacht haben, die dann Ergebnisse bewirken ...
Für Fragen wie diese ist der tel. Support und die Fernwartung geschaffen worden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

S. Hülsmann
Verfasst am 11.11.2009 um 11:29 Uhr
Die Stunden sind zum einen normale geleistete Stundenund zum zweiten angesammelte Stunden, die sich aus einem Guthabenkonto erheben. Da der MA zum 31.12.08 ausgeschieden ist, musste ich ihm die angesammelten Gutstunden auszahlen.
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 11.11.2009 um 10:43 Uhr

Guten Tag Frau Hülsmann,

die Abzüge bestimmen sich aus der gewählten Lohnart, z.B. 'Stundenlohn' = voll SV-pflichtig (die Erläuterung zu den Lohnarten finden Sie in der LohnFix-Hilfe).

Die von Ihnen genannten Lohnarten 'Normalstunden' und 'Gutstunden' sind in LohnFix gar nicht vorhanden.
Daher lässt sich Ihre Frage nicht beantworten. Nähere Informationen sind erforderlich, was Sie denn meinen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

S. Hülsmann
Verfasst am 10.11.2009 um 10:57 Uhr

Guten Tag,

ich habe für einen MA (Dezember 2008) zwei Bruttobeträge in der Abrechnung eingegeben (1 x Normalstundensatz, 1 x Gutstunden). Die Beiträge für die Krankenversicherung wurden aber nur von der ersten Bruttosumme abgeführt.

Bei einer Prüfung wurde festgestellt, dass demzufolge zu wenig Beträge gezahlt wurden. Wie vermeide ich diesen Fehler erneut?

Mit freundlichen Grüßen

S. Hülsmann