Hallo,
auf einem AOK-Seminar wurde erwähnt, dass der AG ab Januar die Arbeitnehmer bez. der ELENA-Datenweitergabe informieren muss. Sinnvollerweise sollte das auf der Lohnabrechnung stehen. Ist da etwas Derartiges in Planung?
MfG
Christiane Nettler
http://www.das-elena-verfahren.de/fragen-und-antworten/konsequenzen-aus-der-bestehenden-rechtslage
Müssen aktuell noch die Datensätze gemeldet werden?
Ja, der MVDS muss weiterhin gesendet werden. Bei Übermittlung des DSVV reagiert die ZSS wie bisher.
http://www.das-elena-verfahren.de/elena-verfahren-wird-eingestellt
Demnach muss weiter gesendet werden, so lange es noch kein verabschiedetes Gesetzt gibt, welches die Sendung der Daten nicht mehr erforderlich macht. Soweit ich informiert bin, gibt es dieses Gesetzt noch nicht sondern es wird noch an einem Gesetzesentwurf getüftelt - schwierige Frage :-)
Ist ELENA nun endlich weg?
Na, wer sagt's denn - ELENA ade! Das ist doch mal eine vernünftige Entscheidung!!!!
MfG Christiane Nettler