LohnFix Forum LohnFix Forum
zur Startseite   zur Startseite Zur Foren-Startseite   Zur Foren-Startseite
 
 
Antwort verfassen
Allgemeine Information

Name:
E-Mail:
 
Sicherheitscode

Bitte tragen Sie den nebenstehenden Code in das Textfeld ein und entschuldigen Sie diese Umst&aumL;nde.

Sicherheitscode:
 
 
 
Beitragseditor



Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Andrea Timmermann
Verfasst am 11.02.2010 um 17:50 Uhr
Hallo!
Ich bin eigentlich der Meinung, dass wirklich nur die gearbeiteten Stunden gemeldet werden müssen. Bei den Ausfüllhilfen, die mit dem Entgeltnachweis geschickt werden, steht es auch so drin. Bei einer BG habe ich auch den Hinweis, dass für eine Vollzeitkraft 1.610 Std. gemeldet werden können. Wenn der Urlaub mit dabei wäre, dann wären das bei 52 Wochen im Jahr eine Arbeitszeit von 31 Std. pro Woche...
Wenn man bei Lohnfix die genommenen Urlaubstage eingibt, so werden auf der BG-Liste die um den Urlaub verminderten Stunden ausgewiesen.
Um die richtige Stundenanzahl bei der BG-Liste zu erhalten, gibt es meiner Meinung nach zwei Möglichkeiten: Falls der Monat noch nicht abgeschlossen ist, so kann die Abrechnung aufgehoben, der Urlaub eingegeben und dann die Abrechnung wieder gebucht werden.
Und falls der Monat schon abgeschlossen ist, so kann man die Abrechnung stornieren, den Urlaub eingeben und dann die Abrechnung wieder buchen. Diese Variante kann natürlich problematisch werden, wenn z.B. zwischendurch ein Krankenkassenwechsel war.
Aber wenn die Stunden auch weiterhin nur Statistik sind, dann ist wirklich die Frage, ob sich der Aufwand lohnt...

Schöne Karnevalstage all denen, die feiern,
Andrea Timmermann
Christiane Nettler
Verfasst am 09.02.2010 um 16:57 Uhr

Hallo, ich hatte ja noch eine Frage am Laufen...

Nachdem unsere BG (Nahrung, Genuss, Gaststätten) wie üblich auf Mails nicht antwortete + alle Telefonanschlüsse dauerbesetzt blieben, hab ich noch einen direkten Draht aktiviert.

Zur Frage, ob die Urlaubstunden mit berücksichtigt werden bei den Jahresstunden im BG-Nachweis bekam ich die Auskunft: Ja, aber wenn nicht, macht es auch nichts. Die Stunden sind immer noch nur ein statistischer Wert und nicht von Bedeutung.

So gesehen kann man die Urlaubsabrechnung machen wie man will, Hauptsache, das Entgelt stimmt.

MfG Christiane Nettler

Christiane Nettler
Verfasst am 21.01.2010 um 13:22 Uhr

Hallo nochmal,

ich habe mir auf die Beiträge hin nochmals die BG-Unterlagen angeschaut. In der Tat ist dort nur von "gearbeiteten" + Lohnfortzahlungsstunden die Rede! Das hieße spitzfindigerweise, dass Urlaubstunden NICHT gezählt werden, was ich so nie gesehen habe. Jetzt habe ich eine Mailanfrage gestartet....mal sehen, was da kommt.

MfG Christiane Nettler

Ulrich Bohnen
Verfasst am 21.01.2010 um 13:09 Uhr

Hallo und guten Tag,

Ergänzend zur Erläuterung von Frau Nettler ein Beispiel:
Mitarbeiter ist im Januar in Urlaub, per Ende Januar ist eine Abmeldung zu erstellen wegen Wechsel der Krankenkasse oder der Personengruppe. Frage: sind die Arbeitsstunden Null oder = zB 160?

Die 'Arbeits-'stunden sind = 160 ! Eine Meldung mit positivem UV-Brutto (Gehalt läuft weiter) und Arbeitsstunden=0 würde als fehlerhaft von der Unfallversicherung zurückgewiesen.

Frau Nettler hat den Sachverhalt richtig beschrieben, incl. des Stellenwertes der Stundenangabe, die in der Statistik liegt und bei der Verwaltungs-BG zB - zu Recht - in die 'Zentralablage' geschickt wird (P.Korb).

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

rentenberater Winkha.us
Verfasst am 21.01.2010 um 10:12 Uhr
Hallo, sobald die Lohnabrechnung verbucht wird, rechnet Lohnfix z.B. 20 Tage zu 8 Std. = 160 Std als Wert für die BG.
Werden dann die Urlaubstage von z.B. 20 im nächsten Monat nachgetragen, hätte die BG ja eigentlich 0 Std. gehabt.
Da die Abrechnung aber schon gemeldet war, bleibt es bei den hohen Stunden.

Ich könnte mir (die armen Programmierer) z.B. eine Lösung vorstellen, daß im Dezember einmalig alle Urlaubstage usw. des Jahres zusammengefaßt werden und dann die Meldung, u.U. auch mit Minus-Std., korrigiert werden kann.
Das würde mir auch helfen, weil ich die Fehltage auch erst spät eintragen kann.