Hallo,die UV-Meldung ist aus vielen Gründen Lieblingskind von Lohn-Entwicklern und -Abrechnern. Ua. steht die Bedeutung in umgekehrtem Verhältnis zur Komplexität. Die BG Fahrzeughaltung schießt mit dem Mindestentgelt den Vogel der "kompliziertesten UV-Berechnung" ab. Zum Ausnahmefall Mindestentgelt soll es wieder Ausnahmen geben ... eine Art von Spiel für unausgelastete Versicherungsverwaltungen. Wie hier zu verfahren ist, will ich nicht aus dem Stand und vor Zusage von drei Kirschkuchen als Mindestgegenleistung sagen ...mfG Ulrich Bohnen
LohnFix ist jetzt so angepasst, dass bei den SV-Meldungen das evtl. anzugebende Mindestentgelt für die BG Fahrzeughaltung auf die gearbeiteten Stunden bezogen ist. Wie beschrieben, werden von den UVs SV-Meldungen ab 2013 tatsächlich herangezogen. Danke für den Hinweis auf die notwendige Modifikation undmit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen
Hallo Herr Bornemann, zu Ihrer noch offenen Frage: Der UV-Datenbaustein in den SV-Meldungen (DBUV) dient bis 2013 dazu, das Verfahren in den Annahmestellen darauf um- und einzustellen. Bis dahin ist die Papiermeldung die maßgebliche Meldung. Es handelt sich also um einen 'Vorlaufbetrieb', der bestimmt sinnvoll ist, bis alles rund läuft.
Anmerkung: wobei leider der DBUV konstruktiv so missglückt ist, dass man sich auf Dauer eine andere Lösung wünschte. Grund ist, dass UV eine Jahresmeldung ist, im DBUV diese Rahmenbedingung nicht eingehalten wurde und DBUV auch in Teiljahreszeiträumen zu liefern ist. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen
auf die Schnelle hierzu die Antwort: die BG-Liste unter Berichte II ist bis 2013 maßgeblich für die Berechnung der Unfallversicherungsumlage. Wenn Sie die Werte in dem Bericht anpassen wollen, wählen Sie 'Export', alles kopieren in die Zwischenablage und in Excel einfügen.Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen