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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Christiane Nettler
Verfasst am 11.03.2011 um 17:01 Uhr

Hallo Herr Bohnen, das stimmt leider nicht so ganz. Das Konto 1755 ist das Verrechnungskonto für alle Lohnbuchungen, das lediglich zur Gegenbuchung dient. Die Lohn-Verbindlichkeiten von 1740 werden gegen dieses Konto gebucht, genau wie alle anderen. Grob gesagt: Links rein, rechts raus, wenn man den Buchungsbeleg anschaut. Der Lohnvorschuss (also Abzug vom Nettolohn) muß eigentlich auch als Lohnverbindlichkeit 1740 erscheinen, da es ja ausgezahlter Lohn ist. Aus dem Konto 1740 werden dann die Zahlungen gegen Kasse und Bank gebucht.

MfG Christiane Nettler

Ulrich Bohnen
Verfasst am 11.03.2011 um 16:19 Uhr

Hallo, danke für Erinnerung

1755 ist ein Interimskonto, in dem der Rest erfasst wird, der in die regulären Lohnkonten nicht passt. In der Fibu kann es in die verschiedensten Konten weitergebucht werden. Die Möglichkeiten der Weiterverbuchung in das Lohnprogramm zu integrieren, führt für meinen Geschmack zu weit.

Es geht insbesondere um Be- und Abzüge vom Nettolohn. Hier ist die Frage, warum überhaupt dieses in der Lohnabrechnung. 'vom Nettolohn' deutet an, dass der Lohnbereich verlassen ist.

Beispiele für pers.Abzüge sind: Abzug eines Vorschusses. Aus dem Interimskonto wird es dann gegen Kasse oder Bank verbucht, je nach Art des Vorschusses.

private Telefonkosten: Aufnahme in das Interimskonto für die endgültige Verbuchung.
Wenn Sie eine besser Lösung haben ... es bedeutet dann auch eine weitere Lohnart.

Christiane Nettler
Verfasst am 11.03.2011 um 15:26 Uhr

...wollte die Frage nur mal hochschubsen! Ich habe auch eine diesbezüglich irritierte Steuerfachgehilfin...!

Nun kann man die falsche Kontierung natürlich einfach gewaltsam übermalen, aber es sollte auch anders gehen. Smilie Schönes Wochenende! Christiane Nettler

Frau Freiholz
Verfasst am 18.02.2011 um 15:14 Uhr
Guten Tag,

ich hätte eine Frage zum Buchungsbeleg. Wenn ich einem AN einen Azug vom Nettolohn mache, erscheint im Buchungsbeleg das Konto 1755. Kann man das ändern?

Wäre toll, hab nämlich einen Mandanten der sich daran regelmäßig stößt.

Vielen Dank

Frau Freiholz