Hallo FP,
nicht so kompliziert denken. Kennzeichnen Sie denn im Kalender auch die arbeitsfreien Tage, wenn der AN seine 2 Tage wöchentlich arbeitet? Vermutlich doch nicht. Also gilt die gleiche Regel auch für den Urlaub. Sie können ja in den Personalunterlagen die regulären Arbeitswochentage nochmals vermerken, wenn Sie es dokumentieren wollen. Ansonsten würde ich, wie schon vorher gesagt, die Urlaubstage dort anklicken, wo der AN normalerweise arbeitet. Wichtig ist doch hier nur, das die Urlaubstage richtig runtergerechnet werden.
MfG Christiane Nettler
Hallo Herr HPVB,
"Profilierungen" dieser Art gefallen mir auch nicht sonderlich. Nicht öffentliches Forum wäre schon eine Lösung - andererseits gefällt mir gerade die Offenheit und Transparenz hier. Ist auch ein gutes Aushängeschild für das Programm, wenn Hersteller ihre Foren nicht verstecken (müssen). Eine durchaus ergiebige Erkenntnisquelle, wenn man auf der Suche nach neuem ist.
...und ich war so froh, dass Frau Voß einen Namen genannt hatte!! Ich antworte nämlich nicht gern auf Postings, wo man nicht mal einen Namen hat...
Tut mir leid - ich versteh den Wunsch nach Anonymität hier wirklich nicht - ist doch ein ganz "anständiges" Forum hier???