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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
M. Lueken
Verfasst am 21.04.2006 um 14:10 Uhr
Einfach - und genial!!!
Danke, jetzt ist alles Bestens !!!!

Gruß
M. Lueken

Entwicklung
Verfasst am 21.04.2006 um 11:02 Uhr
Die Fallbeschreibung ist mir noch nicht ganz klar, es geht wie folgt:
Sie brauchen normalerweise nichts machen, das heißt: die Abrechnung März läuft wie beschrieben von Ihnen durchgeführt als MiniJob, die Abrechnung April wird dann als Angestellter durchgeführt. Mit dem Buchen der Abrechnung April wird die Abmeldung per Ende März generiert, automatisch, weil mit der Aprilbuchung der Wechsel der Kasse erkannt wird - früher als Generierung mit der Abrechnung April geht nicht, wird nicht verlangt und kann nicht verlangt werden. 
Also kein Handlungsbedarf auf Ihrer Seite. Stornos: mit größter Vorsicht als letzte Möglichkeit anzuwenden, wenn es nicht anders geht, also tatsächlich eine Fehlbuchung vorliegt. Warum Vorsicht, steht in unserem Merkblatt hierzu.
mfG
U Bohnen

M. Lueken
Verfasst am 21.04.2006 um 08:50 Uhr
Habe im März den Minijobber abgerechnet - alles prima!  Jetzt im April erfahre ich, daß der Arbeitnehmer fest angestellt ist.
Wie kriege ich jetzt die Abmeldung per 31.3.2006 als Minijobber hin? Eine Stornierung der Abrechnung März, dannach den Eintrag des Austrittdatums und die erneute Abrechnung - aber es erfolgt auch nach Verbuchung keine Erstellung einer SV-Abmeldung des Minijobbers! Was ist zu tun?  Abmeldung per 1.4.2006????

Für den April würde ich die Daten des Minijobbers dann  kopieren und dann als Angestellten einrichten.
Bin ich da auf dem richtigen Weg?

Best Grüße
M. Lueken