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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 14.11.2011 um 13:56 Uhr

jo, is exactement richtich so.
Die Eingaben sind auf diese Weise analog mit einem 'geldwertem Vorteil', der auch im Bruttoverdienst enthalten ist, vor der Auszahlung aber wieder abzuziehen ist, da schon erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Christiane Nettler
Verfasst am 04.11.2011 um 10:15 Uhr
Hallo Herr Heinbokel, vielleicht hat Lohnfix Sie ja schon direkt kontaktiert. Falls nicht - ich würde es so machen, wie Sie beschrieben haben. Steuerfreier Bezug und dann ein Abzug vom Nettolohn mit entsprechendem Text. Erscheint mir richtig so. MfG Christiane Nettler
Nils Heinbokel
Verfasst am 30.10.2011 um 07:25 Uhr
Liebe Mitforisten, ich möchte Mitarbeitern einen steuerfreien Sachbezug in Form eines Tankgutscheins zukommen lassen. Ich habe gelesen, dass dieser im Lohnkonto verbucht werden muss. Wenn ich ihn in Lohnfix als "steuerfreier Bezug" eingebe, erscheint er natürlich in der Abrechnung im Auszahlungsbetrag und dann auch in der Lohnüberweisung. - obwohl es ja ein Sachbezug und kein Geldbezug ist. Wäre es möglich, den Tankgutschein zunächst als "steuerfrier Bezug" zu buchen und dann "Abzug vom Nettolohn" mit dem Kommentar "Sachbezug Tankgutschein" - oder gibt es eine andere / korrekte Lösung? Für sachdienliche Hinweise dankt Nils Heinbokel