2. Die Teilnahme an der elektronischen Betriebsprüfung durch den Arbeitgeber bleibt nach Abschluss der Pilotphase freiwillig.
3. Die elektronische Prüfung soll auch Fibu-Konten einschliessen. Die Lohn-Prüfung der RV ist daher auch Frage und Aufgabe für das eingesetzte Fibu-Programm.
4. Wenn es ab 2013 soweit ist und die Datenspezifikation endgültig formuliert ist, wird mit Lohn- und/oder FibuFix der Export für die RV-Prüfung möglich sein, so wie die elektronische Betriebsprüfung für das Finanzamt seit 3 Jahren möglich ist ('Kartei', 'Export', 'Export-Finanzamt').--------------------------------------Zusatzfrage: a) Warum sendet die RV jetzt Schreiben an die Betriebe, ob mit der eingesetzten Software die 'euBP' möglich sei? Durch den Eindruck, den das Schreiben erweckt, soll die Einführung der euBP 'positiv' beeinflusst werden.--------------------------------------b) Was ist der Hintergrund für das Anliegen einer elektronischen Betriebsprüfung?
Eine elektronische Prüfung ist umfassender und effizienter als eine 'Sicht-Prüfung'. Dieser Weg bleibt in Zeiten knapper Mittel Finanzmittel sicherlich nicht ungenutzt.
mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen