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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Entwicklung
Verfasst am 23.09.2006 um 09:15 Uhr
alles richtig so: Nullabrechnungen sind erforderlich, solange für den Mitarbeiter kein Austrittsdatum gilt.
mfG
Ulrich Bohnen

Max Ganal
Verfasst am 12.09.2006 um 09:28 Uhr
gehe davon aus, daß es so richtig ist.

Habe ebenfalls Bruttolohn auf Null gestellt und unter Fehlzeiten "Elternzeit" eingegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Max Ganal

Matthias Förster-Netke
Verfasst am 08.09.2006 um 19:21 Uhr
Vielleicht eine dumme Frage: wie verbuche ich einen (weiblichen) AN, der Elternzeit genommen hat, also keinen Lohn oder Gehalt bezieht, aber ja weiterhin noch in der Firma angestellt ist, für den auch noch weiterhin Jahresmeldungen zu erstellen sind? Einfach mit Bruttolohn gleich 0 ?