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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
LohnFix-Team Maike Voß
Verfasst am 15.10.2014 um 13:01 Uhr

Guten Tag,
mit der Abrechnungssituation stehen Sie tatsächlich nicht allein.

Zum anderen verlangt die Zertifizierung die Berücksichtigung unterschiedlicher Fälle.

Wenn nicht die Kunden drauf kommen, dann die Vorgaben der SV.

Wir setzen nur alles in das Programm um.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Maike Voß

LohnFix-Team

Roland Wagner
Verfasst am 14.10.2014 um 16:05 Uhr
Sehr geehrte Frau Voß,

Danke für die Info. Damit hatte ich gar nicht gerechnet, daß das im Programm schon eingebaut ist - wobei ich immer bewundere, an wieviel das Lohnfixteam schon alles denkt.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Wagner
LohnFix-Team Maike Voß
Verfasst am 14.10.2014 um 12:56 Uhr

Guten Tag,
hier ein Auszug aus unserer LohnFix-Hilfe:

Die Beiträge zu den drei SV-Trägern Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden nach der Summe des Taschengelds und dem ungekürzten Sachbezugswert bemessen. Diese Beiträge (AN+AG-Anteil) trägt nur der Arbeitgeber.

Dies gilt auch für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn sich das ökologische Jahr nicht unmittelbar an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließt. Ansonsten sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nach § 344 Abs. 2 SGB III in Höhe der monatlichen Bezugsgröße zu berechnen, wenn unmittelbar vorher ein Versicherungspflichtverhältnis bestanden hat.

Die Einstellung 'zuvor SV-pflichtig' oder 'keine Besonderheit' wird bei Eingabe der Personengruppe 123 vorgenommen.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Maike Voß

LohnFix-Team

 

Roland Wagner
Verfasst am 14.10.2014 um 12:23 Uhr
Liebes Lohnfixteam,

der Bundesfreiwilligendienst ist ja dankenswerterweise in Lohnfix implementiert. Nun gibt es eine Besonderheit beim Bundesfreiwilligendienst: ist der BuFDienstler unmittelbar vor Aufnahme des Dienstes sv-pflichtig beschäftigt gewesen, so ist für die AV nicht das Bruttoentgelt für den Dienst (in der Regel Taschengeld und Sachbezugsleistungen) maßgebend, sondern die monatliche Bezugsgröße (für uns im Westen 2.750 EUR). Nebenbei: wieder einmal eine saublöde Regelung ohne Relevanz für die Finanzen der AV und ohne Augenmaß, was die Umsetzung in der Realität bedeutet. Da schwillt mir meine Zornesader.

Für diese Besonderheit habe ich noch keine Möglichkeit gefunden, dies in die Abrechnung einfließen zu lassen und ich fürchte, das Problem ist zu speziell, um es in das Programm einzubauen.

Für mich ist da die einzige Möglichkeit, auf die nächste SV-Prüfung zu warten, die Prüfer auf den Umstand hinzuweisen und dann nach zu zahlen. Natürlich könnte man das alles auch manuell machen, über SV-Net und selbst berechnete Beiträge, aber da werd ich nicht wirklich glücklich damit.

Weiß jemand eine andere Möglichkeit?

Mit freundlichen Grüßen
Roland Wagner