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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Rentenberater Winkha.us
Verfasst am 22.10.2014 um 17:36 Uhr
Hallo, das ist schon korrekt; um Pflichtbeiträge zu haben,
muß mindestens auf 175 EUR Verdienst aufgestockt werden.
Preiswerter kann man aber keine Pflichtbeiträge bekommen.
Weil z,B. in den letzten 60 Monaten vor einer evtl. Invalidität
36 Mon. Pflichtbeiträge verlangt werden, können die mit einem
Minijob erfüllt werden
.
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 22.10.2014 um 17:30 Uhr

Hallo,
die Antwort auf diese Frage ist unter dem Stichwort "Aufstockung" in den Erläuterungen schnell gefunden. 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Bohnen
PS aus hiesiger Sicht: die Geringfügigkeitsregelungen / 'Minijob' würden wirklich besser gänzlich gestrichen.
Der Niedriglohnbereich sollte nicht überkomplex sondern entsprechend der Lohnhöhe einfach geregelt sein.

Fraunhoffer
Verfasst am 22.10.2014 um 17:14 Uhr
Habe eine Mitarbeiterin die will SV-Schlüssel 6100.

Sie hat einen Verdient von € 50,00 mtl.

Bei der RV wird ihr dann € 25,58 abgezogen!! Warum soviel?

Aufstockung zur Rente bei Minijob sind doch 3,9% vom Brutto?