Hallo nochmal,
ich habe aufgrund der Antwort zum Thema Urlaub/Feiertage das Bundesland in der Zeiterfassung (Sonderfunktionen, Bundesland der Mitarbeiter) eingestellt. Dadurch wird aber keine getrennte Krankenkassenmeldung für West und Ost generiert.
Wie kann ich das erreichen?
Die Anlage einer neuen Firma „Ost“ funktioniert nicht, weil ja die Lohnsteueranmeldung einheitlich erfolgen muss.
Hat jemand einen Tipp für mich?
Hallo,die zusätzliche Niederlassung kann fiktiv sein. Bei einem angestellten Handelsvertreter, der außerhalb der Hauptfirma wohnt und arbeitet, kann dessen Wohnort als Niederlassung genommen werden. Ziel ist, dass die passende SV-rechtliche Bestimmung des Rechtskreises Ost oder West für den Mitarbeiter zur Anwendung kommt. Das geschieht dann wie oben mit den Punkten 1-4 beschrieben. Die Zuordnung wirkt sich nur auf die Beitragsbemessungsgrenze RV-AV aus.
Ob Mitarbeiter in Berlin zum Rechtskreis Ost zählen, wäre mit einer Krankenkasse abzustimmen. Das Bundesland 'Berlin-Ost' kann jedenfalls ausgewählt werden.Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen
Hallo,
es hat alles geklappt. Ich bin, wie von Ulrich Bohnen am 26.04.2016 um 12:14 Uhr beschrieben, vorgegangen, auch wenn wir keine Ost-"Niederlassung“ haben. Die Sozialversicherungsmeldungen werden jetzt getrennt nach Ost und West generiert. Es gibt eine einheitliche Lohnsteueranmeldung.So wollte ich es.
Vielen Dank für die Hilfe.