Hallo,
es hat alles geklappt. Ich bin, wie von Ulrich Bohnen am 26.04.2016 um 12:14 Uhr beschrieben, vorgegangen, auch wenn wir keine Ost-"Niederlassung“ haben. Die Sozialversicherungsmeldungen werden jetzt getrennt nach Ost und West generiert. Es gibt eine einheitliche Lohnsteueranmeldung.So wollte ich es.
Vielen Dank für die Hilfe.
Hallo,die zusätzliche Niederlassung kann fiktiv sein. Bei einem angestellten Handelsvertreter, der außerhalb der Hauptfirma wohnt und arbeitet, kann dessen Wohnort als Niederlassung genommen werden. Ziel ist, dass die passende SV-rechtliche Bestimmung des Rechtskreises Ost oder West für den Mitarbeiter zur Anwendung kommt. Das geschieht dann wie oben mit den Punkten 1-4 beschrieben. Die Zuordnung wirkt sich nur auf die Beitragsbemessungsgrenze RV-AV aus.
Ob Mitarbeiter in Berlin zum Rechtskreis Ost zählen, wäre mit einer Krankenkasse abzustimmen. Das Bundesland 'Berlin-Ost' kann jedenfalls ausgewählt werden.Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen