Hallo und zu euBP:
Zunächst: die erzeugten Daten werden auf der Festplatte in Teilen zwischengespeichert. Das ist in aller Regel verborgen und diese Zwischenstufe lässt sich vom Letztempfänger (DRV, Dt.Rentenversicherung) nicht verwenden. Die DRV nimmt einen Datensatz auch nicht per E-Mail-Anlage oder Memory-Stick an.
Zum Stand der Bearbeitung bei uns: Die umfangreichen Datensätze für die elektronische Betriebsprüfung hatten wir in unser Programm in 2015 aufgenommen und glaubten, mit der nicht geringen Arbeit der euBP-Datensatzerstellung am Ziel angekommen zu sein.
Als eine neue Hürde hat sich dann jedoch die Übertragung der generierten Daten erwiesen. Hierfür lassen sich zwei Gründe nennen:
a) bei euBP reicht die Dateigröße in den Megabyte-Bereich, alle anderen Übertragungen kommen mit einigen Kilobytes aus. Die Dateigröße von euBP hat zur Folge, dass wir hierfür in Übertragungsprotokoll und Datenbanken auf ein andere Technik wechseln müssen. Diese Umstellung darf auf keinen Fall den laufendenBetrieb in allen anderen Übertragungsverfahren beeinträchtigen. Entsprechend vorsichtig gehen wir vor und müssen leider verschiedene Systeme / Programme nur wegen euBP betreuen.
b) Die Annahmestelle ‚DRV‘ folgt bei euBP anderen Annahmelogiken als es bei den sonstigen SV-Meldeverfahren der Fall ist (keine Zusammenfassung von Daten, es gibt ein enges Zeitfenster für die Annahme, die Rückmeldungen sind anders strukturiert etc). Wenn man nur ein einziges Meldeverfahren vor Augen hat, können diese Regelungen viel Sinn machen. Sind aber alle Meldeverfahren zu bedienen, dann erschwert jede Ausnahme den Ablauf, ggfs. erheblich. Um das Verfahren technisch zu glätten, brauchen auch wir den Support der Annahmestelle, den wir momentan nur per E-Mail-Weg erhalten. ------------------------------ Ob das ‚euBP-Verfahren‘, wenn es technisch einmal gut läuft, auch inhaltlich eine Empfehlung ist, ist aus heutiger Sicht noch offen. Wenn durch die 'elektronisch unterstützte Prüfung' vorwiegend formale Sachverhalte beanstandet werden, weil Computer für Formalia-Prüfung besonders gut geeignet sind, dann würden wir eine solche Empfehlung nicht geben. Hier sind noch Erfahrungen zu sammeln, ein paar Indikationen weisen aber in diese Richtung. ------------------------------ Die Bereitstellung der Daten per euBP ist für Arbeitgeber freiwillig. Damit der Ablauf auch im Regelfall der Prüfung ohne euBP gut vorbereitet ist, kann unter Extras / Druckpilot der Schalter ‚Bericht für Prüfung einstellen‘ geklickt werden. Es kann dann eine einzige PDF-Datei erstellt werden, die mehrere Jahre und mehrere Berichte enthält (Aufgliederung Jahressummen Belegschaft, Kontrollübersicht Kassennachweise, Jahressummen Kassennachweise et al.). Bei drei Prüfjahren umfasst der Bericht schnell über 100 Seiten. Mit dieser Funktion wird ebenfalls eine hohe Aussagekraft erreicht, die dem Prüfungszweck dient und zugleich effizient ist.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |