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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Nils Petersen
Verfasst am 22.02.2007 um 18:47 Uhr

Bei Krankheit hat der Arbeitnehmer für sechs Wochen einen Entgeltfortzahlungsanspruch, so daß Sie das Gehalt wegen fünf Tagen Krankheit nicht kürzen dürfen - auch nicht, wenn es sich um Stundenlohn handeln sollte. Nur wenn sechs Wochen Krankheitszeit überschritten sind, entfällt der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers.

Nils Petersen
Rechtsanwalt

LohnFix-Kundendienst
Verfasst am 22.02.2007 um 11:41 Uhr
Guten Tag Herr Seifert,
Abzüge für Krankheitszeiten vom Festlohn nimmt LohnFix nicht vor, weil es betriebsindividuell ist. Der Name 'Festlohn' deutet darauf hin, dass er sich trotz Krankheit nicht ändern soll (anders beim Stundenlohn). Aber da, wie gesagt, jeder Betrieb in dieser Hinsicht anders verfahren kann, wäre eine Automatik an dieser Stelle nur problematisch. 
Krankenkassenwechsel: Sie aktivieren die neue Krankenkasse nach der Februarabrechnung beim Mitarbeiter und rechnen März ab. Abmeldung zum 28.2. - alte Kasse - und Anmeldung zum 1.3. - neue Kasse - werden dann automatisch vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
LohnFix-Kundendienst
 

SP:Seifert
Verfasst am 22.02.2007 um 10:29 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Monat ist ein MA (Festlohn) 5 Tage krank gewesen. Jetzt wollte ich diese Kranktage im Lohnprogramm verrechnen. Beim Ansehen des Lohnzettels (noch nicht gebucht) sehe ich, das dieser Betrag vom Festlohn nicht abgezogen wird. Dieser MA wechselt zum 1.3.7 die KK. Was mache ich falsch? Im letzten Jahr ging das ohne weiteres, da war der MA wegen Kind krank befreit.

MFG Seifert