Guten Tag,
hier ein Auszug aus unserer ausführlichen LohnFix-Hilfe
Hierbei handelt es sich um eine Abmeldung, die nach Unterbrechung der Beschäftigung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts von mehr als einem Monat erzeugt wird:
"Abmeldung wegen Ende des Fortbestehens eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV
- 7 Abs. 3 Satz 1 besagt: Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.
Das bedeutet: nach mehr als einem vollen Monat (vom ersten bis letzten Tag des Monats) der Beschäftigung ohne Entgelt besteht das Beschäftigungsverhältnis im Sinne der SV nicht mehr fort. Beispiel: Bei unbezahltem Urlaub erfolgt eine Abmeldung 34 für die SV nach Erreichen des vollen Monats.
Dies kann auch nach der Fehlzeit 'Aussteuerung' sein, wenn Krankengeld über einen längeren Zeitraum bezogen wurde. Die Nachricht über 'Aussteuerung' kommt i.d.R. von der Krankenkasse. Die Fehlzeit ist dann über einen Zeitraum länger als ein Monat einzugeben, damit die Meldung vom Programm automatisch erzeugt wird.
Hinweis: Meldung 34 bei geringfg. Beschäftigten: Hier wird die Meldung automatisch erzeugt, auch wenn keine Fehlzeit 'unbezahlter Urlaub' hinterlegt ist. Es genügt die Abrechnung eines vollen Monats ohne Entgelt.
Sollten noch Fragen offen sein, oder trotz der Anleitung die Meldung nicht erzeugt werden, wenden Sie sich bitte unter der 02644 958 988 0 an den telefonischen Support.
Herzliche Grüße Maike Voß LohnFix-Team |