Es gibt einige (eher wenige) Branchen, die so einen Zuschuss sogar tarifvertraglich geregelt haben.
Dieser Zuschuss ist generell steuerpflichtig (soweit die Lohnsteuer greift), dagegen besteht eine Sozialversicherungspflicht nur, wenn der Zuschuss mit dem KUG 80% des ausgefallenen Arbeitsentgeltes übersteigt. Wird nun ein höherer Zuschuss gezahlt, ist nur der übersteigende Betrag beitragspflichtig; siehe §1 Abs. 1 Nr. 8 SvEV (Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt); demnach sind diese Teile (KUG-Zuschuss) des Entgeltes nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen (§ 106 des Dritten Sozialgesetzbuches), wenn „sie soweit zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Sollentgelt und dem Ist-Entgelt nicht übersteigen…“.
Einfaches Beispiel (Steuerklasse 1, kein Kinderfreibetrag): Das Sollentgelt beträgt EUR 1000,00; das durch Kurzarbeit verursachte Istentgelt (50% hier) beträgt EUR 500,00, das ausgefallene Entgelt mithin EUR 500,00. Das Kurzarbeitergeld beträgt EUR 279,30. Zur Auszahlung kämen mithin 779,30 (regulär ohne KUG EUR 945,80; Differenz: 166,50 EUR weniger als ohne KUG). Der maximal mögliche beitragsfreie Zuschuss wäre: 400,00 EUR (80% des ausgefallenen Entgelts/“Fiktivlohn“) minus 297,30 EUR (KUG) = EUR 102,70. Zur Auszahlung kämen dann mit diesem Zuschuss EUR 882,00. Für die betreffende Person lukrativ. Erst ein in diesem Beispiel höherer Zuschuss als 102,70 wäre mit dem Betrag über EUR 102,70 beitragspflichtig.
(Nur am Rande: Da das rein theoretisch bei einem sehr hohen Zuschuss und gleichzeitig bei hohem Arbeitsausfall mit hohem Betrag an steuerfreien KUG zu einem höheren Nettobetrag führen könnte, als ein Arbeitnehmer ohne KUG bekäme, enthalten viele Tarifverträge dies ausschließende Einschränkungen.)
Meine Frage: Ist die Abrechnung über LohnFix so möglich? In Kenntnis der Gesetzeslage müssten doch nur die richtige Lohnart gewählt (soweit vorhanden) und bei der Berechnung des Zuschusses die erwähnten Parameter (s. o.) Beachtung finden.
Mattias Förster-Netke, Hotel Stadt Hannover oHG, Göttingen |