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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Antje
Verfasst am 26.03.2020 um 12:03 Uhr
Vielen Dank für die hilfreichen Info`s!!! smile
Ulrich Bohnen
Verfasst am 26.03.2020 um 12:01 Uhr

Hallo,

Storno der ursprünglichen Abrechnung (Nov vermutlich) und Neuabrechnung passt. Die Stornierung der Abrechnung im Vorjahr hat zur Folge: neue LStB für 2019, neue SV-Jahresmeldung und neue UV-Meldung (DSLN) für 2019. Auf die neuen Meldungen weist LohnFix automatisch hin.

Als Alternative wäre auch in der Abrechnung März eine Zeile 'Gehalt' mit negativem Wert in Höhe der Reduktion der Einmalzahlung in Frage gekommen. Das aber nur, wenn der Verdienst kontinuierlich unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Und zweitens ist diese Korrektur etwas ungenauer. Denn die Einmalzahlung im Vorjahr war nicht umlagenpflichtig, die Entnahme der Rückzahlung aus dem laufenden Gehalt reduziert aber die Umlageplicht. Wenn man es sehr genau sieht, liegt in der Verrechnung mit dem Gehalt im März ein kleiner Umlagenvorteil für die Firma. Daher ist das Vorgehen mit Storno der Abrechnung im Vorjahr der prüfungssichere Weg. 

Mit freundlichen Grüßen
Urich Bohnen

Christiane Nettler
Verfasst am 26.03.2020 um 11:39 Uhr
Hallo Frau Kaufmann,
ich würde den "Weihnachtsgeld-Monat" (vermutlich in 2019?) aufmachen und korrigieren auf den reduzierten Betrag.
Die Differenz erscheint dann im aktuellen Buchungsmonat und kann verrechnet werden.
Wegen der Korrektur werden natürlich auch eine neue SV-Jahresmeldung und Lohnsteuerbescheinigung 2019 fällig.
Ich hatte solch einen Fall noch nicht. Hat jemand vielleicht noch andere Vorschläge?
MfG Christiane Nettler
Antje
Verfasst am 26.03.2020 um 09:19 Uhr
Hallo!

Ein Mitarbeiter hat zum 31.03.2020 gekündigt. 
Dieser muß nun einen Teil seines Weihnachtsgeldes zurückzahlen.
Wie muß hier gebucht werden?
Vielen Dank für eine entsprechende Info!

Gruß
A. Kaufmann