LohnFix Forum LohnFix Forum
zur Startseite   zur Startseite Zur Foren-Startseite   Zur Foren-Startseite
 
 
Antwort verfassen
Allgemeine Information

Name:
E-Mail:
 
Sicherheitscode

Bitte tragen Sie den nebenstehenden Code in das Textfeld ein und entschuldigen Sie diese Umst&aumL;nde.

Sicherheitscode:
 
 
 
Beitragseditor



Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Ernst Röhrig
Verfasst am 09.04.2020 um 13:56 Uhr
Super, vielen Dank! Das hat ja nochmal vor der Steueranmeldung geklappt ;-)
Ich wünsche allen hoffentlich etwas ruhigere Feiertage und ein wenig/ausreichend Erhohlungszeit.
Ernst Röhrig
LohnFix-Team Maike Voß
Verfasst am 09.04.2020 um 13:40 Uhr
Guten Tag Herr Röhrig,

das Programm ist wie folgt erweitert:

  • Der übersteigende (freiwillige) Zuschuss des AG kann jetzt mit der Lohnart ‚Zulage‘ eingegeben werden. Wenn im Kommentarfeld der Zulage die Begriffe ‚KUG‘ und ‚Zuschuss‘ eingegeben sind, findet das Programm dieses (unabhängig von der Schreibweise, Reihenfolge oder weiterem Text).
    Die Zulage wird dann steuer- und sv-pflichtig behandelt, aber nicht zum Ist-Entgelt hinzuaddiert.

Herzliche Grüße sendet Ihnen
Maike Voß
LohnFix-Team

Voß
Verfasst am 30.03.2020 um 16:31 Uhr
Hallo Herr Röhrig,

hier wäre es super, wenn Sie die Daten mal zuschicken würden, oder mir per Fax eine Abrechnung zum reproduzieren :-). Ich war gerade in einem Support und hatte keine Probleme im Midijobbereich mit der Aufstockung :-(. Lag aber vielleicht auch an einer anderen Konstellation (wir hatten eine Minidifferenz von unter 3 Euro)
Maike Voß
Ernst Röhrig
Verfasst am 30.03.2020 um 14:32 Uhr
Nun, bei dem überwiegenden Teil der Fälle lässt sich der ursprüngliche Nettolohn ja auch erreichen, es betrifft nur Einzelne  aus dem Niedriglohnbereich (kurz über der Minijobgrenze) mit Steuerklasse II/III und eingetragenen Kinderfreibeträgen. Ein Grund, warum gerade hier die Aufstockung nicht funktioniert, fällt mir nicht ein.
Im Sinne der Gleichbehandlung muss man dann wohl nach anderen Lösungen suchen.
Matthias Förster-Netke
Verfasst am 30.03.2020 um 14:09 Uhr
So ist es! Denn es wäre sonst sehr leicht möglich (man kann es ja auch einmal rechnerisch ausprobieren...), dafür zu sorgen, dass ein AN mehr durch bzw. mit KUG verdiente als er verdienen würde, würde er normal ohne Kurzarbeit arbeiten, was nicht Sinn der Zulage sein kann. Deshalb haben verschiedene Tarifverträge auch die Höhe der Zuschüsse geregelt.

Matthias Förstr-Neetke, Hotel Stadt Hannover oHG, Göttingen