ich habe noch mal eine Frage zu KUG. Dieses Mal geht es um die KUG-Berechnung im 4. Monat: Haben Urlaubs- oder Feiertage einen Einfluss darauf, ob im 4. KUG-Monat der erhöhte KUG-Betrag gezahlt wird?
Beispiel: Der Monat hat 20 Arbeitstage, Kurzarbeit 50%, 1 Feiertag (oder 1 Urlaubstag) in dem Monat. Dokumentiert sind für die verbliebenen 19 Arbeitstage 50% der Arbeitsstunden als KUG. M. E. müssten damit die Voraussetzungen für den erhöhten KUG-Betrag im 4. Monat erfüllt sein, obwohl der Feier- oder Urlaubstag ja wohl als „ganzer Tag“ gerechnet wird. Sehe ich das richtig so?
Danke für eine Antwort.