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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Hannah Kirchhoff
Verfasst am 19.11.2020 um 11:52 Uhr

Guten Tag,

sonstiger Bezug und Einmalbezug sind identisch.

Steuer und SV nennen es anders. Es gibt noch mehr Bezeichnungen, die immer das gleiche meinen.

Das ist aber nur redakionell, die Klassifikation in eine einheitliche Lohnart  in Steuer und SV ist vorgegeben.

Die Berechnung der Abzüge folgt natürlich den Eigenheiten des Steuer- und SV-Rechts, siehe in den Erläuterungen.

Diese können Sie in der LohnFix-Hilfe unter dem Stichwort Einmalige Bezüge nachlesen.


Liebe Grüße
Ihr LohnFix-Team


Hinweis: bei der Steuer ist die Eingabe des geschätzten Jahresbezugs entscheidend für die Höhe der LSt.

 

magü
Verfasst am 18.11.2020 um 18:26 Uhr
Hallo,

in Ihrem Programm scheint bei der Einmalzahlung eine falsche Zuordnung in der Berechnung der Steuer- und Sv-beiträge zu sein.

Lt. Probeabrechnung wird es steuerlich als sonstiger Bezug und beider SV als Einmalbezug gerechnet.

Somit stimmt die Lohnsteuer und die Berechnung der SV-Beiträge überhaupt nicht.

Bitte um Prüfung und Rückmeldung.

ich kann leider kein Bild einfügen, funktioniert irgendwie nicht...cry