LohnFix Forum LohnFix Forum
zur Startseite   zur Startseite Zur Foren-Startseite   Zur Foren-Startseite
 
 
Antwort verfassen
Allgemeine Information

Name:
E-Mail:
 
Sicherheitscode

Bitte tragen Sie den nebenstehenden Code in das Textfeld ein und entschuldigen Sie diese Umst&aumL;nde.

Sicherheitscode:
 
 
 
Beitragseditor



Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
LohnFix-Team I Maike Voß
Verfasst am 11.05.2022 um 09:06 Uhr
Hallo Herr Bitter, 

der Infobrief wurde aufgrund der vielen Änderungen zu Beginn von Corona komplett überarbeitet :-). Dieser entspricht nicht mehr dem alten Stand von der Zeit der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Firma Seyfried Informatik KG. Der damalige Infobrief von Ihnen war zu den Zeiten vor Corona mehr als hilfreich, allerdings mit Beginn von Corona komplett veraltet, sodass Herr Dr. Bohnen alle Neuerungen in diesen eingearbeitet hat. 

Die Erläuterung des Sonderfalls "Feiertags-Kurzlohns" findet sich in der LohnFix-Hilfe.  Von dieser Lohnart raten wir ab, weil es überkompex ist ohne großen Nutzen zu bringen. Die Lohnart kommt jedoch in den permanenten Testaufgaben der ITSG vor, deswegen behalten wir sie bei.

Herzliche Grüße 
LohnFix-Team Maike Voß 
Helmut Bitter
Verfasst am 10.05.2022 um 17:01 Uhr
Sehr geehrten Frau Voß,

ich habe als Partnerfirma Software Ingenieurbüro Bitter GmbH der Firma Seyfried Informatik diesen KUG-Infobrief selbst verfaßt und in LohnFix veröffentlicht. 
Deshalb nützen mir Ihre Hinweise auf diesen KUG-Infobrief zur Beantwortung meiner beiden Fragen nicht. 
Aber vielleicht kann Herr Dr. Pfenning mir die beiden Fragen beantworten. 

mfg
Helmut Bitter
LohnFix-Team I Maike Voß
Verfasst am 02.05.2022 um 11:47 Uhr

Hallo Herr Bitter,

1. KUG-Istentgelt und KUG Sollentgelt:

Hierzu bitte die Beschreibung auf Seite 1 des KUG-Info-Briefes zu Rate ziehen.
Die Werte für beide 'Lohnarten' grundsätzlich sehr einfach zu einzugeben.
Da Details eine Rolle spielen können, sollte der Text in Zweifelsfragen zu Rate gezogen werden.

2. Feiertagslohn:
Es gilt Entgeltfortzahlung (also Ist-Entgelt), kein KUG. Siehe hierzu Seite 4 oben des KUG-Info-Briefes.

3. Feiertage-Kurzlohn-LFZ:
Siehe hierzu die Erläuterung und Beispiele in der LohnFix-Hilfe, Stichwort 'Kurzlohn'.
Unser Kurzkommentar hierzu: diese Lohnart lohnt nicht, sollten wir besser gar nicht erst anbieten, vor zwei Jahren hatten jedoch Kunden danach gefragt.

LohnFix-Team

Helmut Bitter
Verfasst am 29.04.2022 um 09:19 Uhr

Hallo LohnFix-Team,

wir haben für unsere KUG-Abrechnungen eine Prüfung für 2020 und 2021 von der Arbeitsagentur.

---------------------------------------------------------------

  1. Fall

Wir haben das KUG-IST-Entgelt bei 50% KUG (die Arbeitszeit wurde um 50% gekürzt) wie folgend berechnet:

 

KUG-IST-Entgelt = 0,5 x SOLL-Entgbelt

 

Als Beispiel:  SOLL-Entgelt = 4.000   

KUG-IST-Entgelt = 0,5 x 4000 =  2.000

----------------------------------------------------------------

Nach der Arbeitsagentur sollen wir aber rechnen:

 

Soll-Stunden = Wochenstd. x 13 / 3

IST-Entgelt = SOLL-Entgelt – ((SOLL-Entgelt / Soll-Stunden) x Fehlstd.) 

 

Für den Mai 2020 gilt bei 19 Arbeitstagen mit 38 Wochenstunden entsprechend 7,6 Std. pro Tag dann 

Bei 50% KUG     Fehlstunden = 19 Arbeitstage x 7,6 Std. pro Tag x 0,5 =  72,2 

Soll-Stunden = 38 x 13 / 3 = 164,67

IST-Entgelt = 4000 – ((4000 / 164,67 ) x 72,2 ) = 4.000 – 1.753,81 =  2.246,19  

 

Also haben wir nach der Arbeitsagentur zu viel KUG = 2.246,19 – 2.000 = 246,19 abgerechnet.

Wo in welchen Gesetzestexten steht, nach welcher Formel das IST-Entgelt zu berechnen ist.

Im Internet findet man DATEV Beispiele nach beiden Formeln.

-------------------------------------------------------------------

  1. Fall

Feiertage  (nach Originaltext der Arbeitsagentur)

„An Feiertagen besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Bei Gehaltsempfängern gilt wie in den Berechnungen nach Fall 1 das Folgende. Die Feiertage sind bereits in der vorhergegangenen Berechnungsformel zur Berücksichtigung des Ist-Entgelts inkludiert.

Genauso verhält es sich mit Urlaub während KUG.“

Meine Frage lautet nun:

Wozu gibt es in LohnFix die beiden Lohnarten „Feiertage-Kurzlohn-LFZ“ und „KUG: zusätzliches Istentgelt“?

Wird das nur bei Arbeitnehmern benutzt, die an den Feiertagen arbeiten müssen ?

 

Mfg

ProDem  e.V.

Helmut Bitter   (ehemals LohnFix-Team)