Hallo Forum,.
ich habe heute mal eine E_AU abrufen wollen. Dabei ist mir aufgefallen, dass ja nicht alle Mitarbeiter abgerufen werden. In der Liste der "möglichen Abrufe" tauchen nur die auf, bei denen ich die Fehlzeiten "krank" bereits eingetragen habe. Bekommt man nicht alle Mitarbeiter? ICh erledige für einige Firmen die Lohnabrehnungen und war davon ausgegangen, dass ich die Krankmeldungen immer von den Kassen bekomme und zwar allumfassend. Sprich wenn der Arzt die AU meldet sollte die Krankenkasse doch das Anfangs- und Enddatum der Krankmeldung melden auch wenn ich im Programm keine Daten vorgegeben habe. Oder habe ich da etwas nicht mitbekommen?
Martin
Ja Herr Bohnen, einfach geht in Deutschland leider nichts.
Wir müssen also zunächst den Mitarbeitern "glauben". Da es keinen "Zettel" vom Arzt mehr gibt, kommt es dann zu Differenzen mit der Lohnfortzahlung, da ja niemand nachweisen kann wann wer von welchem Arzt krankgeschrieben wurde. Die Leute in Berlin leben in einer anderen Welt.
Dennoch danke für die Info.
Martin Holik
Guten Tag Herr Holik,
das wäre ja zu einfach.Das Verständnis der Krankenkassen - damit Voraussetzung - ist: nur wenn die Fehlzeit 'krank' hinterlegt ist, darf das Vorliegen einer eAU ab dem fünften Tag angefragt werden.
Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen
Den Katalog der Bedingungen der Krankenkassen für eine Abfrage sollten wir verfügbar machen.