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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 24.04.2012 um 09:43 Uhr

Aushilfskraft ist eine passende Regelung.
Dann wird sie angemeldet über die BKN mit Beitragsgruppe '0000', d.h. keine Beiträge und nicht-versichert in allen Zweigen der SV.

Wenn anderes gewünscht, dann bitte Mitarbeiterin befragen, ob sie vollversichert sein will. Geht auch, mit vollen Beiträgen und Anmeldung bei der Hauptkrankenkasse und dem Schlüssel '1111'.

Die Abrechnung ist primär eine monatliche Abrechnung, wiederholten Ein- und Austritt sehe ich nicht als sinnvoll an. In diesem Punkt können Sie die Hauptkrankenkasse befragen. Sie ist in den Fragen der SV-rechlichen Behandlung die maßgebliche Auskunftsstelle.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Max Ganal
Verfasst am 23.04.2012 um 08:50 Uhr
Hallo Frau Gier,

bitte bei LohnFix Hilfe unter "Aushilfskräfte" nachschauen. Wenn die Voraussetzungen der "kurzfristigen Beschäftigung in der Sozialversicherung" gegeben sind, keine jeweilige An- und Abmeldung notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Max Ganal
Daniela Gier
Verfasst am 22.04.2012 um 13:26 Uhr
Hallo zusammen,

leider habe ich keinen entsprechenden Beitrag im Forum bzw. der Hilfe gefunden, daher hier meine Frage:

Eine unserer Mitarbeiterinnen macht an unterschiedlichen Tagen im Monat (teils zusammenhängend, teils einzelne Tage) Urlaubsvertretung. Versichert ist sie nur an den Tagen, die sie bei uns arbeitet.
Muss jetzt hier für jede Urlaubsvertretung, auch innerhalb eines Monats eine separate An- und Abmeldung erfolgen?

Danke schon mal für die Hilfe!

D.G.