Verfasst am
24.04.2012 um 09:43 Uhr
Aushilfskraft ist eine passende Regelung. Dann wird sie angemeldet über die BKN mit Beitragsgruppe '0000', d.h. keine Beiträge und nicht-versichert in allen Zweigen der SV.
Wenn anderes gewünscht, dann bitte Mitarbeiterin befragen, ob sie vollversichert sein will. Geht auch, mit vollen Beiträgen und Anmeldung bei der Hauptkrankenkasse und dem Schlüssel '1111'.
Die Abrechnung ist primär eine monatliche Abrechnung, wiederholten Ein- und Austritt sehe ich nicht als sinnvoll an. In diesem Punkt können Sie die Hauptkrankenkasse befragen. Sie ist in den Fragen der SV-rechlichen Behandlung die maßgebliche Auskunftsstelle.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen
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