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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Max Ganal
Verfasst am 23.10.2012 um 11:33 Uhr
Danke Frau Nettler für Ihren hilfreichen Tipp!

Hab's mal testweise ausprobiert: der "steuerfreie Bezug" wird Steuer- und SV-frei verbucht. Und die Kommentarspalte reicht für die notwendige Erläuterung vollkommen aus.

Wir sind derzeit erst in der Entscheidungsfindung, ob und inwieweit wir Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit vergüten. Auf jeden Fall gut, im Vorfeld zu wissen, daß und wie es funktioniert.

Danke nochmals für Ihren Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen

Max Ganal

Christiane Nettler
Verfasst am 22.10.2012 um 13:27 Uhr

...das Lohnfix-Team ist wohl beschäftigt....Smilie

Hallo Herr Ganal,

ich habe das so gelöst bei meinen AN mit festem Gehalt:

Einfach zusätzlich die Lohnart "steuerfreier Bezug" mit entsprechendem Stundensatz nehmen + in der Kommentarspalte die Zuschlagsbezeichnung + Prozentsatz. eintragen.  Zusätzlich kann man noch per Textzeile Erläuterungen + Zeiten eintragen. Kann man alles per Klick mitnehmen in den nächsten Monat und die Daten entsprechend anpassen.

Mit freundlichen Grüssen Christiane Nettler

Max Ganal
Verfasst am 21.10.2012 um 11:00 Uhr

 Hallo liebes Lohnfix-Team

Wir überlegen uns, künftig evtl. Steuer- und SV-freie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit zu bezahlen.


Über das Lohnfix-Programm kann ich den Grundlohn und den Zuschlag hierfür eingeben.


Beispiel: Gearbeitete Stunden am Sonntag x Grundstundenlohn 10 x 12,00 - 120,00

                 zzgl. Sonntagszuschlag 50 %                                                                        60,00

                Gesamt                                                                                                             180,00



Der für die Berechnung des Sonntagszuschlages basierende Grundlohn, hier 120,00 EURO, ist eigentlich bereits im Brutto von beispielsweise 2.000,-- EURO enthalten. So, daß ich bei obigem Beispiel das Brutto wieder um die 120,00 EURO kürzen muß.


Beispiel: Brutto                                          2.000,00

                Sonntagsgrundlohn                     120,00

                Zuschlag                                           60,00

                Korrektur Sonntagsgrundlohn   -120,00



Gibt es bei Lohnfix die Möglichkeit, den Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit so zu verschlüsseln, daß nur der zusätzliche Zuschlag (natürlich Steuer- und SV-frei) in die Abrechnung mit einließt?


Beispiel: Brutto           2.000,00

                 Zuschlag           60,00


Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen dankbar.


Mit freundlichen Grüßen

Max Ganal