Anmerkung am Rande:Es ist in der Tat üblich, sich in Foren anonym zu äußern. Dieses Forum stellt evtl. eine Ausnahme dar.Da es beim Sachthema 'Buchführung' keine Berührungsängste geben braucht, möchten wir die Teilnehmer bitten, die Gepflogenheit beizubehalten. Ulrich BohnenPS: Oder die anonym gestellten Fragen riskieren, gelöscht zu werden ...
Guten Tag, aus dem Text unter 'Hilfe', 'A-B-Steuertarif':
Für nicht-rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt der B-Tarif in den folgenden Fällen:
(zur Definiton des Personenkreises des Tarifs B siehe: §10c Abs.3 EStG und LStR 120)
Die Lohnsteuer im Falle des B-Tarifs in den Steuerklassen I bis IV ist etwas höher, da für diesen Personenkreis, der nicht-rentenversicherungspflichtig ist, die Vorsorgepauschale geringer ist.Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Simons, LohnFix
Hallo,
SV-Schlüssel = 0000, Personengruppe= 0 (kein SV-Mitglied), Steuertarif vermutlich B
Alles unter Vorbehalt, da noch mehr Details eine Rolle spielen könnten. Sie sollten sicherheitshalber den Steuerberater befragen. Ansonsten ist auch die Lohnfix-Hilfe recht ergiebig, aber das wissen Sie ja sicher schon!
Mit freundlichen Grüssen Christiane Nettler
wir haben eine Unternehmergesellschaft (also GmbH Recht) mit zwei geschäftsführenden Gesellschaftern.Beide Geschäftsführer betreiben die Tätigkeit im Nebenerwerb.Wir testen aktuell Lohnfix für die Gehaltsberechnung und haben folgende Fragen:- Die geschäftsführenden Gesellschafter sind ja Sozialversicherungsbefreit. Welchen Sozialversicherungsschlüssel müssen wir verwenden ? 0000 ?
- Welchen Tarif (A/B) müssen wir verwenden
Vielen Dank ! Ansonsten gefällt das Programm bisher super !