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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Hannah Kirchhoff
Verfasst am 02.06.2020 um 14:55 Uhr

Guten Tag,

zunächst der Hinweis: die von ELStAM gemeldete Eigenschaft 'Zahl der Kinderfreibeträge' ist in erster Linie zu verwenden!

Um davon abzuweichen, bedarf es einer Bescheinigung des Arbeitsamtes, die der Beschäftigte dem Arbeitgeber vorlegen kann (in StKl 1-4 wird das nur ganz selten der Fall sein, in StKl 5,6 ist es auch eine Ausnahme).

 

Wenn es also die Bescheinigung des Arbeitsamtes gibt, dann können Sie

       -      den Reiter "Steuer SV-Daten" des betreffenden Mitarbeiters aktivieren

  • Sie wechseln in die Ansicht der manuell hinterlegten Steuermerkmale (Klick auf den Schalter ELStAM anzeigen: an/aus)
  • tragen hier bei Kinderfreibeträgen eine Zahl der Kinderfreibeträge größer Null ein und klicken auf "Daten speichern"

 

Das Programm wird nun nur für die KUG-Berechnung, Ermittlung des richtigen Leistungssatzes auf die manuell hinterlegten Kinderfreibeträge zurückgreifen und automatisch den erhöhten Leistungssatz 1 (67%) bei diesem Mitarbeiter anwenden.

Liebe Grüße
Moderatorin

Ingrid Hanser
Verfasst am 02.06.2020 um 13:57 Uhr
Ich habe das gleiche Problem. St.Kl. V und 1 Kind. Bitte wo finde ich das Feld "Kinderfreibeträge" ?
Pfenning
Verfasst am 19.12.2012 um 14:40 Uhr

Hallo Frau Schultheiß,

um bei der Kug-Abrechnung Leistungssatz 1 zu bekommen, stellen Sie im Feld "Kinderfreibeträge" eine Zahl ein.

Normalerweise ist StKl 5 mit Zahl der Kinderfreibeträge = Null verbunden. Auf die Steuerberechnung wirkt sich der Kinderfreibetrag nicht aus (Steuerklasse 5 ist neutral zu ZKF).

Mit freundlichen Grüßen
V. Pfenning

Denise Schultheiß
Verfasst am 19.12.2012 um 11:07 Uhr
Hallo,

ich habe ein Problem: Wir haben seit diesem Monat Kurzarbeit. Eine Mitarbeiterin hat Lohnsteuerklasse 5 und ist für den Leistungssatz 1 berechtigt, da sein Mann 2 Kinder auf der Lohnsteuerkarte hat. Wo kann ich den Leistungssatz 1 einstellen. Das Programm rechnet nämlich automatisch mit dem Leistungssatz 2, da die Mitarbeiterin auf ihrer Lohnsteuerkarte kein Kind hat.
Vielen Dank im voraus!

Grüße

Denise Schultheiß