Hallo Frau Schultheiß,
ich vermute, daß es hier um ein Mißverständnis geht.
Möglicherweise hat der Herr vom Arbeitsamt gemeint, daß während des Betriebsurlaubs dürfen keine Fehlzeiten wegen Kug berechnet werden.
Bisher war es immer umgekehrt: das Arbeitsamt hat verlangt das Istentgelt zu erhöhen.
Beispiel:
Anfang der Beschäftigung am elften des Monats.
Bis Monatsende – 16 Arbeitstage, davon Ausfall wegen Kug – 5 Tage.
Nehmen an als Brutto 100,00 EUR pro Tag.
Normalerweise hätte man hier eingegeben : Sollentgelt = 1600,00 EUR und Istentgelt = 900 EUR.
Aber Arbeitsamt ist damit nicht zufrieden und verlangt das Ist- und Sollentgelt zu erhöhen.
Nehmen an, das bis 10 waren noch 8 Arbeitstage.
Für diese 8 Arbeitstage (wo tatsächlich nicht gearbeitet wurde) hätte man noch Brutto 800,00 EUR.
Um die gewünschte vom Arbeitsamt Abrechnung zu bekommen, muss man jetzt eingeben:
Sollentgelt = 2400 EUR (1600 + 800)
Istentgelt = 900 EUR
Fiktives Istentgelt = 800 EUR.
Damit wird erreicht, daß wegen des Progressionsvorbehalts bei der Steuerberechnung ist
bei der zweiten Variante das Kurzarbeitergeld etwas kleiner.
Um den letzten Betrag (800 EUR), einzugeben wurde im Programm eine versteckte
Lohnart "Kug: fiktifes Istentgelt" eingefügt.
Mit dieser Lohnart kann man viel erreichen, aber ich muss genau wissen,
welche Zahlen das Arbeitsamt in diesem Fall sehen will.
Mit frendlichen Grüßen
V. Pfenning