Verfasst am
04.02.2013 um 13:41 Uhr
Guten Tag Herr Ganal,
das Thema, das Sie ansprechen, erfordert wirklich Beachtung und zwar sehr viel mehr, als der Titel 'Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro' vermuten lässt.
Das in LohnFix aufrufbare Formular, in das die AN- und AG-Daten einfliessen, entspricht der offiziellen Vorlage der Bundesknappschaft / den Richtlinien von Seite 152. Da in der Vorgabe kein Hinweis auf weitere Beschäftigungen enthalten ist, haben wir das Formular nicht erweitert, sondern müssen erwarten, dass das offzielle Formular okay und vollständig ist.
(Die Richtlinien 'Geringfügigkeit können mit dem Schalter oben rechts aufgerufen werden. Sie sind bezüglich der Zeit zur Umsetzung für die AG mehr als 'fix' ausgefallen, ihrem Umfang nach alles andere als das).
Ergebnis: Der erforderliche 'Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach §6 Absatz 1' für den SV-Schlüssel 6500 ist zusammen mit dem Merkblatt hierzu hinterlegt. Für unsere Arbeitgeber-Anwender geht es nicht komfortabler. Anmerkung zu '6500': Der komfortable Aufruf des Formulars soll keine Präferenz für diesen SV-Schlüssel ausdrücken. Für den Arbeitgeber ergeben sich keine Einsparungen durch die Wahl von '6500' durch den AN, dem die Entscheidung obliegt.
Da der RV-Schlüssel '6100' der neue Normalfall ist, ist hierfür kein Formular erforderlich, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Das alte Formular kann aus unserer Sicht entfallen.
Jedoch: Das entfallende Formular deckte zugleich die Beschäftigten in der Gleitzone ab. Aus diesem Grund kann seit heute für die Gruppe der Gleitzonenbeschäftigten an gleicher Stelle: 'Berichte II', 'Formulare ...' ein entsprechendes Formular für die Aufstockung in der Gleitzone aufgerufen werden.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen
Nachsatz: für die o.a. Bestimmungen ist der Begriff 'Inflation an Regelungen' zu schwach. Wie es sein kann, dass die Arbeitgeberverbände die in Inhalt und Umfang unüberschaubaren Bestimmungen passieren lassen, kommentarlos, ist das eigentliche Rätsel unserer Zeit. |