Zu dieser Frage folgende Erläuterung:
Eintritt, Austritt während des Monats. In diesem Fall reduziert sich die Zahl der Steuertage. Es wird nicht aus der Monatstabelle, sondern aus der Tagestabelle für einen Tag gerechnet und mit der Anzahl der Steuertage multipliziert. Es führt zur Besteuerung aus einer höheren Progressionsstufe. Diese Berechnung aus der Anzahl der Steuertage ist vorgeschrieben. Die Finanzverwaltung geht dabei davon aus, dass vor dem Eintritt (bzw. nach dem Austritt) eine Beschäftigung in einer anderen Firma vorliegt.
So, habe nachgestellt.
Fahrgeld 30,00 pauschal besteuert, Einmalzahlung 254,93 - alles andere als laufendes Entgelt, richtig?
voller Monat: Lst + Soli auf laufende Bezüge = 23,41 Dazu 36,92 Lst+Soli auf Einmalzahlung.
bis 15.03.: Lst + Soli auf laufende Bezüge = 141,30 Dazu 36,92 Lst+Soli auf Einmalzahlung.
Die Lohnsteuer auf lfd. Entgelt müßte bei Ihnen auch so sein. Die auf Einmalzahlung kann abweichen, da hier ja hochgerechnet wird auf Jahreslohn. Kirchensteuer habe ich ausgespart.
MfG Christiane Nettler