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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Pfenning
Verfasst am 03.06.2013 um 14:34 Uhr

Hallo Frau Nettler.

beim Wechsel von geringfügiger Beschäftigung mit Steuerklasse auf Pauschalbesteuerung (bzw. umgekehrt),
ist nun ermöglicht eine Abmeldung (bzw. Anmeldung) zu erstellen auch ohne kurzfristig ein fiktives Austrittsdatum zu setzen.

Das Abmeldedatum (bzw. Anmeldedatum) wird dabei automatisch auf der Basis der ermittelnden Grenzmonats gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
vp

 

 

Christiane Nettler
Verfasst am 23.05.2013 um 13:27 Uhr

Hallo Herr Pfenning!

Ich wollte nur auf ein Problem hinweisen, was sich in Varianten jetzt häufiger zeigt.

Neuester Fall: AN, geringfügig beschäftigt, angemeldet per ELStAM. Für einen Monat wird umgestellt auf Pauschalbesteuerung, danach wieder "auf Steuerkarte". Ab- und erneute Anmeldung können zwar über den Trick erfolgen, kurzfristig ein Austrittsdatum zu setzen und das Eintrittsdatum dann auf den aktuellen Monat zu legen. (Haben Sie mir ja alles schon dankenswerterweise gezeigt). Aber auf Dauer ist mir nicht wohl bei dieser ganzen Trickserei. Könnte sein, dass da mal vergessen wird, die Daten wieder zurück zu ändern.

Ich möchte anregen, vielleicht doch separate Schalter/Felder für die ELStAM-Daten anzulegen. Auch die Definition "Haupt-" oder "Nebenbeschäftigung" könnte man darüber steuern. Und wo wir schon dabei sind - vielleicht könnte man die ganze Steuerchose auf eine eigene Registerkarte legen. Die Verteilung der Daten auf die ersten beiden Registerkarten ist eh nicht so sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen     Christiane Nettler