Verfasst am
26.07.2013 um 12:51 Uhr
Guten Tag,
die Mitarbeiterin muss in diesem Fall dupliziert werden!
Hier ein Auszug aus der LohnFix-Hilfe:
Beschäftigung während der Elternzeit
Eine geringfg. Beschäftigung kann in der Elternzeit aufgenommen werden, in der bisherigen oder einer anderen Firma. Im Falle der bisherigen Firma sind zwei Abrechnungen zu erstellen - die Null-Gehaltsabrechnung und die neue geringfügige Abrechnung. Hierfür wird die Person unter 'Optionen', 'Person duplizieren', Option b), doppelt angelegt. Bei einer im Umfang reduzierten normalen Weiterbeschäftigung wird der Verdienst hieraus auf das Elterngeld angerechnet. |