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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Christine Scherer
Verfasst am 12.07.2016 um 13:48 Uhr
Zur Auflösung meiner Frage:

Ich habe heute lange mit Herrn Bohnen über dieses Thema gesprochen und danach auch nochmal bei meinem zuständigen Finanzamt angerufen.

Bei einer errechneten Zusammenballung der Einkünfte im Falle einer Abfindungszahlung, wird die Lohnart Abfindung gewählt, die wiederrum automatisch nach der Fünftelregelung versteuert.
Bei einer Abfindungszahlung, die keine Zusammenballung der Einkünfte verursacht - errechnet aus dem fiktiven JBL bei einer ununterbrochnen Weiterbeschäftigung für das laufende Kalenderjahr oder bei einer geteilten Auszahlung der Abfindung über mehrere Jahre, wird die verborgene Lohnart "Einmalzahlung, ohne SV" gewählt, da der AG dann nicht den reduzierten Steuersatz nach der Fünftelmethode wählen darf.

So hat es mir das Finanzamt auch bestätigt. Die Steuerentlastung wird dann über den Jahresausgleich durch den Arbeitnehmer beantragt.

Viele Grüße

Christine Scherer
Christine Scherer
Verfasst am 06.07.2016 um 10:22 Uhr

Guten Tag,

ich habe diesen Monat auch eine Abfindungszahlung.
Ich habe eine Zusammenballung d. Einkünfte, kann ich also die Lohnart "Abfindung" nehmen, da über diese Lohnart die 5tel-Regelung angewandt wird?

Im Falle einer geringeren Zahlung, bzw. wenn es keine Zusammenballung ergibt, nehme ich das Lohnkonto Einmalbezug, SV-frei.

Ist das so korrekt zusammengefasst?

Danke
Christine Scherer

Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 18.03.2015 um 16:43 Uhr

Sehr geehrter Herr Straub,

die Lohnart "Einmalbezug, SV-frei" kann als 'versteckte Lohnart' aktiviert werden. Ein Klick auf den Text über der Liste der Lohnarten öffnet ein Fenster mit den Lohnarten, die zur Abrechnung in speziellen Fällen evtl. gebraucht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Anton Straub
Verfasst am 18.03.2015 um 16:02 Uhr
Hallo Lohnfix-Team und Kollegen,

mir ist es aufgefallen, dass Lohnfix die Abfindungen nur nach der Fünftelregelung versteuert. Es gibt aber auch Abfindungen, die SV-frei aber als sonstige Bezüge regulär versteuert werden müssen.

"Wird die Entlassungsabfindung als Einmalbetrag gezahlt, ist dieser als sonstiger Bezug zu versteuern. Führt der einmalige Zufluss zu einer Zusammenballung von Einkünften, ist die Lohnsteuer nach der Fünftelregelung zu ermitteln. Eine Zusammenballung von Einkünften liegt vor, wenn die Abfindung höher ist als der Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ende des Kalenderjahres noch bezogen hätte. Dabei reicht eine geringfügige Überschreitung des wegfallenden Arbeitslohnes um 1 EUR aus."

Vor Lohnfix habe ich die Abfindung nach der Zusammenballung manuell geprüft und entweder nach Fünftelregelung oder als sonstiger Bezug versteuert. Gibt es im Programm eine weitere/versteckte Lohnart "Abfindung" mit Berechnung Steuer - Sonstiger Bezug und SV-frei bzw. ob es eine andere Lösung gibt?

Danke im Voraus
Anton Straub
Maike Voß
Verfasst am 24.10.2013 um 12:06 Uhr

Guten Tag Frau Grieb,

die Ursache für 'keine Lohnsteuer' liegt nicht in der Abfindung, sondern im Jahresverdienst.

Ein Abfindungsbetrag wie oben genannt ist nicht 'gering' zu nennen, deswegen hatten Sie ja das Gefühl, das Berechnungsergebnis durch eine Frage im Forum abzusichern  (…zum eingeschlagenen Supportweg siehe die Fußnote unten). Wenn also der namhafte Betrag der Abfindung mit einem geringem Jahresverdienst zusammengerechnet wird und bei der Abfindung die Fünftelungsregelung (automatisch) zur Anwendung kommt , dann fällt keine Steuer an. Es bedarf einer Kenntnis aller Komponenten, um ein Berechnungsergebnis zu beurteilen.

Herzliche Grüße, Maike Voß, LohnFix-Team

Fußnote zum Supportweg: Für unseren Support und seine Behandlung spielt es keine Rolle, ob wir Fragen im Forum oder per Telefon beantworten. Da die Anwort im Forum deutlich mühseliger ist, werden die verursachten und berechneten Kosten auf dem Weg hier in aller Regel höher ausfallen.