Guten Tag,ich habe diesen Monat auch eine Abfindungszahlung.Ich habe eine Zusammenballung d. Einkünfte, kann ich also die Lohnart "Abfindung" nehmen, da über diese Lohnart die 5tel-Regelung angewandt wird?
Im Falle einer geringeren Zahlung, bzw. wenn es keine Zusammenballung ergibt, nehme ich das Lohnkonto Einmalbezug, SV-frei.Ist das so korrekt zusammengefasst?DankeChristine Scherer
Sehr geehrter Herr Straub,
die Lohnart "Einmalbezug, SV-frei" kann als 'versteckte Lohnart' aktiviert werden. Ein Klick auf den Text über der Liste der Lohnarten öffnet ein Fenster mit den Lohnarten, die zur Abrechnung in speziellen Fällen evtl. gebraucht werden.
Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen
Guten Tag Frau Grieb,
die Ursache für 'keine Lohnsteuer' liegt nicht in der Abfindung, sondern im Jahresverdienst.
Ein Abfindungsbetrag wie oben genannt ist nicht 'gering' zu nennen, deswegen hatten Sie ja das Gefühl, das Berechnungsergebnis durch eine Frage im Forum abzusichern (…zum eingeschlagenen Supportweg siehe die Fußnote unten). Wenn also der namhafte Betrag der Abfindung mit einem geringem Jahresverdienst zusammengerechnet wird und bei der Abfindung die Fünftelungsregelung (automatisch) zur Anwendung kommt , dann fällt keine Steuer an. Es bedarf einer Kenntnis aller Komponenten, um ein Berechnungsergebnis zu beurteilen.
Herzliche Grüße, Maike Voß, LohnFix-Team
Fußnote zum Supportweg: Für unseren Support und seine Behandlung spielt es keine Rolle, ob wir Fragen im Forum oder per Telefon beantworten. Da die Anwort im Forum deutlich mühseliger ist, werden die verursachten und berechneten Kosten auf dem Weg hier in aller Regel höher ausfallen.