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Die letzten 5 Antworten: |
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Ulrich Bohnen |
Verfasst am
15.11.2013 um 11:24 Uhr
Hallo Frau Nettler,
die Liste 'Rentenart' ist von der SV im Rahmen der Zertifizierung vorgegeben. Sie spielt für die Lohnabrechnung kaum eine Rolle, nur ganz wenige Plausibilitäten sind von den Programmen anhand der Eingabe bei 'Rentenart' zu prüfen. Die Begrifflichkeiten sind zT verwirrend, nicht klar unterschieden, wie Sie zu Recht feststellen. Ihre Frage werde ich mal an unseren Berater von der ITSG weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Christiane Nettler |
Verfasst am
14.11.2013 um 15:36 Uhr
So, ich habe eine Auskunft von der Minijobzentrale erhalten.
Demnach gilt hier die die RV-Freiheit erst ab dem "normalen" Renteneintrittsalter.
Der Mann ist also pflichtig.
Da ich aber eine Azubine am Telefon hatte, die sich erstmal lang erkundigen mußte, und ich diesen nicht belegbaren telefonischen Auskünften nicht recht traue, habe ich die Anfrage nochmals per Mail losgeschickt.
Mal sehen, ob und wann Antwort kommt....
MfG Christiane Nettler |
Christiane Nettler |
Verfasst am
12.11.2013 um 15:49 Uhr
Hallo Herr Bohnen,
die Minijobzentrale sagt noch gar nichts, weil ich sie noch nicht befragt habe. :-)
Aber die kommen auch noch dran!(Ich hasse diese Hotlines...*grummel*)
Worin besteht denn eigentlich der Unterschied zwischen Rentenart 4 und 9 in Lohnfix?
(Tatsächlich steht in der Hilfe ausnahmsweise nix dazu)
Viele grüße
Christiane Nettler |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
12.11.2013 um 15:27 Uhr
PS gegen die Einstellung 4=Altervollrentner spricht aus meiner Sicht nichts; 'Frührentner' heißt 'Vollrentner mit vorgezogenem Eintritt in die Rente'.
UB |
Ulrich Bohnen |
Verfasst am
12.11.2013 um 15:24 Uhr
Hallo Frau Nettler,
ganz schwierige Frage. Was sagt die zuständige Einzugsstelle der Beiträge (Minijobzentrale) zu dieser Konstellation?
mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |