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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 28.08.2014 um 18:02 Uhr

Da die angesprochenen Fragen ein Dauerthema sind, ist zur Klarstellung zu erläutern:

Für die Berufsgenossenschaften sollen die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ohne Urlaubs-, Krankheits- und Abwesenheitsstunden gemeldet werden. Die BG-Bau formuliert zB wie folgt: 
"Sie müssen die geleisteten Arbeitsstunden personenbezogen melden. Sind Ihnen die geleisteten Arbeitsstunden nicht bekannt, können Sie auch die geschuldeten Arbeitsstunden (Sollarbeitszeit) eintragen. Eine an den tatsächlichen Verhältnissen sich orientierende Schätzung ist ebenfalls möglich."

Die Bundesknappschaft formuliert:
"Liegen die geleisteten Arbeitsstunden je Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung meldebereit vor, sind diese anzugeben. Ist das nicht der Fall, kann eine Meldung auf der Grundlage der Sollarbeitszeit, des Vollarbeiterrichtwertes oder einer gewissenhaften Schätzung abgegeben werden."

Dementsprechend werden die 'tatsächlichen Arbeitsstunden' in der "Liste für die Unfallversicherung" unter Berichte II aus den jeweiligen Parametern im Lohnkonto eines jeden Monats berechnet und ausgewiesen. Die Parameter für die Berechnung sind wie folgt:

1. Wenn die Zahl 'Wochenstunden' des Personalstamms nicht zur Anwendung kommen soll (das wird durch das Häkchen auf der Karteikarte 'Betrieb' eingestellt):
- die Zahl der bezahlten Stunden aus der Lohnart Stundenlohn in der Lohnabrechnung des Monats; dies dürfte die genaueste Zahl sein.

2. Wenn die Zahl 'Wochenstunden' des Personalstamms zur Anwendung kommen soll  (d.h. keine exakte Messung von Arbeitsstunden gemacht wird, der Regelfall für die Betriebe):
die "tatsächlichen Arbeitsstunden" werden berechnet aus den Parametern 'Kalendertage des Monats ohne Feiertage oder freie Wochenendtage oder Fehltage (Urlaub, Krankheit etc.)' und dem hinterlegten Wert 'Anzahl Wochenstunden'.

Soweit als möglichst genaue Beschreibung der ausgewiesenen Arbeitsstunden in der "UV-Entgeltliste". Im Regelfall ist es eine fundierte Berechnung wie unter 2. beschrieben.

Mit freundlichen Grüßen  
Ulrich Bohnen

Christiane Nettler
Verfasst am 13.12.2013 um 11:28 Uhr
Sie haben Recht! Alles zurück! Ich hab bloß auf die Lohnsumme geschaut....*grummel Aber Excel hilft ja fast immer :-) Mit freundlichen Grüßen Christiane Nettler
Max Ganal
Verfasst am 13.12.2013 um 11:14 Uhr
Hallo Frau Nettler,

weiß nicht, ob die BG die Arbeitsstunden um die Fehlzeiten gekürzt oder ungekürzt verlangt (nur statistischer Wert). Ich gehe davo aus, daß LohnFix das schon richtig macht.


LohnFix weist bei einem Mitarbeiter (38,5 Std/Wo, keine Fehlzeit, Dez.2013) 160 Arbeitsstunden in der Liste für die Berufsgenossenschaft aus. Gebe ich für den gesamten Dezember "Urlaub" ein, werden in der BG-Liste keine Arbeitsstunden ausgewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Max Ganal
Christiane Nettler
Verfasst am 13.12.2013 um 10:48 Uhr
Hallo Herr Ganal, ich weiß nicht, ob das die BG's unterschiedlich handhaben, aber bei unserer müssen auch Urlaubs- und Fehlstunden einbezogen werden. Und so rechnet es auch die Liste der Unfallversicherung - ungekürzt. Mit freundlichen grüßen Christiane Nettler
Max Ganal
Verfasst am 11.12.2013 um 15:17 Uhr
Hallo Herr Bohnen,

die "Liste Unfallversicherung" eignet sich, glaube ich, doch nicht so ganz als Datenbasis für die Berechnung der Umlagenpflicht, da hier die Arbeitsstunden um Fehlzeiten (Krankheit, Urlaub etc.) gekürzt sind.

Habe das Problem für mich jetzt so gelöst, daß ich die wöchentliche Arbeitszeit manuell in eine Ecxel-Datei überragen und dort die entsprechende Umrechnung vorgenommen habe. Muß jetzt nur die künftigen Änderungen in dieser Datei monalich fortschreiben.


Für Ihr Bemühen bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
Max Ganal